
Jetzt dürfen sich Millionen Bürger auf eine Nachzahlung freuen. Denn das Geld ist nun freigegeben. Viele Menschen können davon profitieren und ein deutliches Plus auf ihrem Konto sehen.
Diese Neuregelung der Rentenpunkte sorgt indessen für vollkommen unerwartete Rückzahlungen, von denen ein Großteil der deutschen Rentnerhaushalte in den kommenden Monaten direkt und spürbar profitiert.
Jetzt dürfen die Menschen sich freuen
Es gibt jetzt fette Nachzahlungen für Millionen von Bürgern. Grund dafür ist die sogenannte Mütterrente III, die die Kindererziehungszeiten für Eltern von vor 1992 geborenen Kindern verbessert. Bislang wurden für Kinder, die vor 1992 zur Welt kamen, lediglich 30 Monate Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Für später geborene Kinder sind es dagegen bereits seit Jahren 36 Monate. Diese Ungleichbehandlung will man indessen beenden. Die Neuregelung tritt zwar bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft, ausgezahlt wird das zusätzliche Geld allerdings erst ab 2028. Der Grund dafür liegt im enormen technischen Aufwand. Die Deutsche Rentenversicherung muss die Ansprüche von rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentnern neu berechnen. Sicher ist aber jetzt schon: Millionen Bürger werden eine Nachzahlung erhalten.
Betroffene erhalten dann nicht nur die höhere laufende Rente, sondern auch eine Nachzahlung für das gesamte Jahr 2027. Je nach Anzahl der Kinder kann dabei eine beachtliche Summe zusammenkommen. Für jedes vor 1992 geborene Kind gibt es künftig einen zusätzlichen halben Rentenpunkt. Dieser entspricht derzeit rund 20 bis 21 Euro mehr Rente monatlich. Eine Mutter mit drei vor 1992 geborenen Kindern könnte dadurch beispielsweise mehr als 60 Euro zusätzlich pro Monat erhalten. Für das Jahr 2027 würde sich dann die rückwirkende Nachzahlung auf über 700 Euro summieren.
Jetzt kommt eine fette Nachzahlung
Profitieren können übrigens nicht nur Mütter. Auch Väter zählen zu den Millionen Bürgern, die Anspruch auf die zusätzlichen Rentenpunkte haben, sofern die entsprechenden Kindererziehungszeiten in ihrem Rentenkonto eingetragen sind. Die sogenannte Mütterrente ist also keine eigenständige Rentenart, sondern ein Zuschlag innerhalb der gesetzlichen Rente.
Ferner weisen Experten darauf hin, dass es bei einigen Neurentnern unter den Millionen Bürgern zu Besonderheiten kommen kann. Wer erst ab 2028 in Rente geht und während der Kindererziehungszeiten ein sehr hohes Einkommen hatte, erhält die zusätzlichen Rentenpunkte möglicherweise nicht in voller Höhe.
(Quellen: Deutsche Rentenversicherung, finanz.de, Eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














