Frist läuft ab: 1.000 Euro Mega-Zuschuss verfügbar in Deutschland

Eine Hand zeigt dem Betrachter 350 Euro in sieben 50-Euro-Scheinen, die zu einem Fächer aufgeschlagen sind. Es zeugt von Reichtum und Wohlstand, sein frisch aus dem Bankautomaten kommendes Bargeld so zu präsentieren.
Symbolbild © istockphoto/Cyril Aucher

Wer diese 1.000 Euro in Form eines Mega-Zuschusses erhalten will, sollte jetzt unbedingt diese Frist im Auge behalten. Sobald sie abgelaufen ist, haben Betroffene keinen Anspruch mehr auf das Geld. Die Zeit läuft. 

Es sind nur wenige Nachweise notwendig, um diesen Zuschuss zu erhalten. Allerdings läuft die Frist schon bald ab. Wer das Geld auf dem Konto haben will, sollte sich deshalb beeilen.

Mega-Zuschuss über 1.000 Euro erhalten: Diese Frist müssen Antragsteller jetzt beachten

Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten stehen oft vor großen Hürden, die sich auf ihre berufliche und finanzielle Zukunft auswirken. Wer nach der Schule nicht direkt ins Berufsleben einsteigt, sondern studiert, ist deshalb zumeist auf Unterstützung angewiesen. Üblicherweise besteht ein Anspruch auf BAföG, das später lediglich zu 50 Prozent zurückgezahlt werden muss. Daneben gibt es jedoch eine weitere Hilfe in Höhe von 1.000 Euro, die Studierende ebenfalls erhalten können.

Allerdings gilt es, auf die geltende Frist zu achten. Wer seit dem 1. April studiert, kann die sogenannte Studienstarthilfe nur noch bis Ende Mai beantragen. Hat man den Online-Antrag nicht bis zum 31. Mai 2025 eingereicht, entfällt der Anspruch. Damit der Zuschuss auf dem Konto landet, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt, dass man selbst oder die Familie vor dem Studium Sozialleistungen bezogen hat. Zudem darf man ein bestimmtes Alter noch nicht überschritten haben.

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Das ist die Altersgrenze, um die 1.000 Euro zu bekommen

Der Bonus zum Start ins Studienleben steht jungen Menschen lediglich bei Aufnahme eines Erststudiums in Vollzeit zu. Zudem erhält man das Geld nur, wenn man noch unter 25 ist. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung empfiehlt übrigens, dass Antragsteller auch einen BAföG-Antrag stellen sollten, weil sie bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Anspruch auf die staatliche Unterstützung haben.

Für die Studienstarthilfe muss die Universität oder Hochschule nicht zwangsläufig in Deutschland liegen. Auch Deutsche, die im EU-Ausland oder in der Schweiz studieren, profitieren von der Zahlung. Ein Antrag kann sich demnach lohnen, wenn man aus einem einkommensschwachen Haushalt kommt.