Aufgepasst! Jetzt läuft eine wichtige Frist aus. Wer keinen Antrag stellt, dem entgehen 2.000 Euro.
2000 Euro durch einen einfachen Antrag! Das geht, wenn man weiß wie und die entsprechenden Fristen einhält. Ganz besonders in Krisenzeiten wie der Inflation kommt das zusätzlich Geld vielen Haushalten gelegen. Doch wer jetzt keinen Antrag stellt, dem entgeht die hübsche Extra-Summe.
Die Zeit läuft davon
Die Rede ist von dem sogenannten Heizkostenzuschuss, der über einen Online-Antrag geholt werden kann. Unter anderem können sich so Wohngeldbeziehende aber auch Azubis das Extra-Geld sichern. Auch jene Menschen, die mit Heizöl oder Holzpellets ihr Haus wärmen, können den Zuschuss erhalten. Allerdings läuft die Zeit davon. Wer jetzt keinen Antrag stellt, der verpasst das Geld. Denn nicht jeder Staatsbürger hat ohne sein Zutun ein Anrecht darauf.
So soll der Zuschuss vom Bund vor allem jene Menschen entlasten, die mit sogenannten nicht leitungsgebundenen Brennstoffen geheizt haben. Dazu zählen unter anderem Holzpellets, Flüssiggas oder Heizöl. Maximal können bis zu 2.000 Euro extra gezahlt werden. Mindestens aber 80 Prozent der verbrauchten Extra-Kosten. Dazu muss man aber schnell sein. Denn wer jetzt keinen Antrag stellt, verpasst das Geld vom Bund.
Kurze Bearbeitungszeit
Den entsprechenden Antrag, um den Zuschuss zu erhalten, gibt es online. Unter dem Stichwort “Brennstoffhilfe” ist er schnell auffindbar. Eine zusätzliche Registrierung ist nicht notwendig. Und offenbar geht die Bearbeitung relativ zügig vonstatten. So wird derzeit mit einer Bearbeitungsdauer von circa 6 Wochen gerechnet.
Ein Manko hat die Beantragung allerdings. Nicht nur, dass knapp 2.000 Euro verpasst werden, wenn jetzt kein Antrag gestellt wird – auch funktioniert das Antragsportal nicht immer bzw. nicht überall. Denn abhängig vom Bundesland können Menschen keinen Antrag stellen. Dazu gehören Berlin, Nordrhein-Westfalen und auch das Bundesland Bayern. Zudem gibt es das Geld nur, wenn sich zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 die Energiekosten für den Antrag stellenden Verbraucher mindestens verdoppelt haben.