Frist läuft ab: Wichtiges Dokument für Millionen Bürger betroffen

Auf einem Holztisch im Freien liegen zwei alte Führerscheine und ein alter Personalausweis. Ab 2033 soll EU-weit einheitlich der EU-Führerschein gelten.
Symbolbild © imago/Cord

Aufgepasst! Eine Frist läuft ab, die ein wichtiges Dokument für Millionen Bürger betrifft. Um was es geht und was ihr jetzt dringend beachten solltet, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Ein äußerst wichtiges Dokument für Millionen Bürger ist von einer Änderung betroffen. Deswegen sollte man eine wichtige Frist nicht versäumen. Was ihr jetzt beachten müsst, damit es keine Schwierigkeiten gibt, erfahrt ihr hier.

Wichtige Dokumente stetig erneuert

Es ist in Deutschland und einigen anderen Ländern üblich, wichtige Ausweisdokumente in regelmäßigen Abständen zu erneuern. Dies geschieht nicht nur aufgrund von neuen Erlassen und einem Zusammenrücken der europäischen Länder, weswegen man einheitliche Dokumente anstrebt. Mit der regelmäßigen Erneuerung passen die Behörden auch die persönlichen Daten des Inhabers stetig an. Außerdem sollen die neuen Beschlüsse wichtige Dokumente vor Fälschern und anderen kriminellen Machenschaften schützen. Diese Veränderungen betreffen nun ein weiteres wichtiges Dokument, welches Millionen Bürger in ihrer Brieftasche haben. Entsprechend bestimmten Fristen, gestaffelt nach dem Jahrgang, soll dieses ausgetauscht werden, damit der bürokratische Aufwand zu bewältigen ist.

Pro Jahrgang gilt eine bestimmte Frist

Wir reden hier von dem Führerschein, der nach und nach durch den neuen EU-Führerschein ersetzt werden soll. Ganz einfach haben es diejenigen Autofahrer, die ihren Führerschein 2012 und bis zum 18. Januar 2013 gemacht haben, denn dieser hat von vornherein nur eine Gültigkeit von 15 Jahren und muss danach bei der zuständigen Behörde ausgetauscht werden. Wer 1971 oder später geboren ist, hat noch bis zum 19. Januar 2025 Zeit, seinen Führerschein umzutauschen. Die Jahrgänge 1953 bis 1970 müssen ihre alten Führerscheine schon umgetauscht haben, denn die Fristen hierzu sind bereits abgelaufen.

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Für alle Führerscheine mit dem Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Jahr der Ausstellung des Führerscheins. Somit gilt hier:

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

Wenn man die Frist verpasst, stellt dies derzeit noch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit dar. Gerät man mit dem ungültigen Führerschein in eine Kontrolle, dann droht einem ein Bußgeld von 10 Euro. Größere Schwierigkeiten kann es in anderen Ländern geben, denn ohne die Gültigkeit des Führerscheins können die Beamten eine Weiterfahrt untersagen.