Führerschein-Reform ab 2027: Diese Änderungen sind geplant

Zwei EU-Führerscheine liegen wie ein Fächer hintereinander. Man sieht in der linken oberen Ecke das Symbol für die EU. Daneben steht "Bundesrepublik Deutschland". Damit handelt es sich um aktuelle EU-weit gültige Führerscheine im Scheckkarten-Format.
Symbolbild © imago/Swaantje Hehmann

Sehr zur Freude zukünftiger Fahrschüler soll ab 2027 eine Führerschein-Reform gelten, die vieles einfacher und günstiger machen soll. Bestimmte Änderungen sollen dazu beitragen, dass der Führerschein wieder bezahlbar wird.

Hintergrund für die Initiative sind massiv gestiegene Kosten, die für junge Menschen längst zur Hürde geworden sind. Mit den neuen Änderungen soll der Führerschein in der heutigen Zeit ankommen und auch wieder bezahlbar werden.

Viel zu teuer: Für viele ist der Führerschein nicht mehr bezahlbar

Je nach Region und Fahrschule zahlen angehende Fahrschüler für den Führerschein unterschiedlich hohe Preise. Während der „Lappen“ in ländlichen Regionen meistens etwas günstiger ist, zahlt man in der Großstadt ordentlich drauf. So ergeben sich deutliche Preisunterschiede. In der Regel kann man jedoch von Kosten zwischen 3.500 und 4.500 Euro ausgehen. Für viele sind diese Ausgaben einfach viel zu hoch. Denn nur wenige Fahrschulen bieten eine Ratenzahlung an. Gleich bei der Anmeldung werden zwischen 700 und 900 Euro fällig, die viele Fahranfänger, die sich zudem auch noch am Anfang ihrer Ausbildung befinden, erst monatelang ansparen müssen. In der Regel werden bei jeder Fahrstunde die Gebühren sofort fällig. Damit können sich die meisten den Führerschein gar nicht mehr leisten.

Führerschein-Reform ab 2027 – „Mobilität soll für keine Frage des Geldes sein“

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Bundeskanzler Merz hat bereits Anfang des Jahres betont, dass Mobilität keine Frage des Geldes sein soll. Deshalb hat sich das Bundeskabinett zusammengesetzt und über Änderungen diskutiert. Einige Vorschläge machten bereits die Runde. Die Bundesregierung will im Herbst weiter diskutieren. Laut Planung sollen die Änderungen für Fahranfänger bereits mit dem Januar nächsten Jahres starten. Ab Juli 2027 sollen dann die restlichen Änderungen Gültigkeit haben.

Uneinig ist man sich noch über das Vorhaben, dass nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung und dem Absolvieren von sechs Pflichtstunden Eltern oder andere berechtigte Personen mit dem Fahrschüler im Auto üben dürfen. Hier sind sich weiterhin nicht alle einig. Über andere Punkte jedoch schon. So soll die Pflicht zum Präsenzunterricht entfallen. Man kann sich zukünftig als Fahrschüler aussuchen, ob man in die Fahrschule gehen möchte, um die theoretischen Fragen zu lernen, oder ob man sich die Inhalte online ansehen möchte. Zudem sollen, je nach Fähigkeiten des Fahrschülers, die Sonderfahrten entsprechend reduziert werden können. Und auch der Fragenkatalog soll von 1.169 auf 840 Fragen reduziert werden. Zudem soll ab Juli für Fahrschulen die Transparenzpflicht gelten. In einem separat geführten Register sollen nicht nur die Kosten aufgelistet werden, sondern auch die Erfolgsquote der jeweiligen Fahrschule.

(Quellen: Bundesministerium für Verkehr (BMV), TÜV-Verband)