Ein neuer EU-Beschluss führt demnächst zu einer Bargeldobergrenze in Deutschland. Wer dann mit seinem Angesparten zahlt, muss aufpassen. Diese neuen Regeln sollten Verbraucher beachten, um keine Konsequenzen zu riskieren.
Sparer aufgepasst: Wer viel Bargeld ansammelt, muss bald womöglich mit Konsequenzen rechnen. Künftig dürfen Bürger in Deutschland beim Ausgeben des Geldes eine bestimmte Grenze nicht mehr überschreiten.
Bargeldobergrenze in Deutschland und der EU geplant
Einkäufe mit EC-Karte oder Smartphone zu zahlen, wird immer beliebter. Über 50 Prozent der Menschen in Deutschland bevorzugen dennoch das klassische Bargeld als Zahlungsmittel, zeigt eine Studie der Bundesbank. Auch im europäischen Vergleich gehört Deutschland zu den Spitzenreitern bei der Bargeldzahlung. Wer allerdings mit einer besonders großen Menge an Münzen oder Scheinen bezahlen möchte, muss aufpassen: Laut EU-Plänen wird in allen Mitgliedsstaaten bald eine Bargeldobergrenze für Verbraucher eingeführt.
Demnach sollte man nicht zu viel ansammeln, um damit zu bezahlen. Im Ernstfall droht eine Strafe, sofern die Herkunft nicht nachgewiesen werden kann. Überschreitet man die Obergrenze beim Bezahlen, könnten verschiedene Behörden einschreiten. Die geplante Bargeldobergrenze soll dabei helfen, Geldwäsche zu bekämpfen. Außerdem will man so gegen Terrorismusfinanzierung vorgehen. Schon ab Mai 2025 wird es die sogenannte Anti-Money Laundering Authority (AMLA) in Frankfurt am Main geben, die für beides zuständig ist.
Aufgepasst: So hoch fällt die Bargeldobergrenze in Deutschland aus
Obwohl die AMLA kommendes Jahr mit ihrer Arbeit startet, dauert es noch eine Weile, bis die Bargeldobergrenze gilt. Erst ab 2027 müssen sich Bürger in Deutschland an sie halten. Die Grenze liegt bei 10.000 Euro. Händler werden einen höheren Betrag dann nicht mehr annehmen, wenn sie sich an die neue Regel halten. Unter der Voraussetzung, dass zwei Privatpersonen einen Kauf abschließen und der Käufer bar zahlt, darf er die Grenze aber überschreiten. Häufig ist das beim Kauf eines Gebrauchtwagens der Fall.
Sofern es sich also nicht um etwas Berufliches oder Geschäftliches handelt, ist das Vorgehen ausnahmsweise erlaubt. Zusammenfassend gilt: Auch wenn es beim Sparen des Geldes grundsätzlich keine Grenze gibt, sollte man künftig zumindest beim Ausgeben des Geldes aufpassen. Für Zahlungen, die über das Bankkonto und nicht in bar getätigt werden, gilt die Grenze nicht.