Für Krankheit: Bürgergeld-Empfänger erhalten hohe Zuschüsse

Viele 100-Euro-Scheine stapeln sich auf einem Tisch. Darüber liegt ein Stethoskop, das in einer Arztpraxis verwendet wird. Das Bild impliziert, dass Geld für einen Arztbesuch bezahlt wird oder dass eine Krankenversicherung viel Geld kostet.
Symbolbild © istockphoto/deepblue4you

Niemand wird freiwillig krank. So viel ist schon mal klar. Trotzdem kann es mit Vorteilen verbunden sein. Bürgergeld-Empfänger erhalten teils hohe Zuschüsse, wenn sie zum Arzt müssen. Nicht jedem geht es so gut.

Im Grunde handelt es sich nicht direkt um Zuschüsse, die Bürgergeld-Empfänger erhalten, sondern um finanzielle Erleichterungen. Sie müssen sich demnach weniger Sorgen um Krankheiten und Behandlungen machen als andere. Die Kostenübernahme ist gesichert.

Bürgergeld-Empfänger erhalten hohe Zuschüsse für Krankheiten

Nur wenige Menschen gehen wirklich gern regelmäßig zum Zahnarzt oder zu anderen Check-ups. Die einen fürchten die Behandlung, die anderen die Kosten. Längst sind die Zeiten vorbei, in denen die Krankenkasse für alle anfallenden Leistungen aufkam. Viele Zusatzleistungen müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

Ein bekanntes Beispiel sind Medikamente, die mit einer Zuzahlung verbunden sind. Das heißt, der Arzt verschreibt ein Medikament, das der Patient in der Apotheke bezahlen muss. Die Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Kosten. Ähnlich verhält es sich mit den Kosten, die beim Zahnarzt anfallen. Wer sich zum Beispiel neue Zähne machen lassen möchte, muss dafür lange sparen. Doch das gilt nicht für alle! Bürgergeld-Empfänger zum Beispiel erhalten Zuschüsse für die anfallenden Kosten in diesem Bereich.

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Volle Kosten werden übernommen: Bürgergeld-Empfänger erhalten Entlastung

Wenn ein ehemaliger Arbeitnehmer zum Bürgergeld-Empfänger wird und krankenversichert ist, übernimmt der Staat die dafür anfallenden Kosten. Man kann also bei der alten Krankenkasse bleiben. Es ist aber auch möglich, die Krankenkasse zu wechseln. Dafür gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen.

Bei der Zahnbehandlung im Speziellen werden die Kosten für Behandlungen übernommen, die für die Zahngesundheit und -erhaltung notwendig sind. Das kann zum Beispiel die Entfernung von Zahnstein oder eine spezielle Zahnreinigung sein. Ist ein Zahn nicht mehr zu retten und wird ein Zahnersatz angefertigt, werden die Kosten dafür ebenfalls im Rahmen der Regelversorgung erstattet. Allerdings erhalten die Bürger hier nur die einfachsten Varianten. Man kann also nicht davon ausgehen, dass Sozialhilfeempfänger eine teurere Lösung wählen können. Diese müssten sie dann – genauso wie Otto Normalverbraucher – selbst bezahlen.