Für Millionen Empfänger: Genauer Auszahlungstermin fest für März

Ein Mann oder eine Frau steht an einem Geldautomaten und hebt Geld ab. In der Hand hält die Person mehrere Geldscheine. An dem Gerät liegt auch das Portemonnaie.
Symbolbild © imago/ Lobeca

Das ist von Bedeutung für Millionen Empfänger: Ein wichtiger Auszahlungstermin für den Monat März steht fest. Für viele Leistungsbezieher ist dieses Datum ein besonders wichtiger Termin.

Als Leistungsempfänger ist es immer wichtig, zu wissen, wann das Geld auf dem Konto landet. Ein genauer Auszahlungstermin für März steht nun fest. Somit können sich Millionen von Empfängern auf mehr Geld einstellen und entsprechend ihre Ausgaben planen.

Dieser Auszahlungstermin ist für viele ein wichtiges Datum

Am Anfang des Monats wartet jeder Mensch sehnsüchtig auf die Auszahlung seines Geldes. Es ist schließlich wichtig, dass der Lohn oder auch die Leistungen des Staates pünktlich kommen. Schließlich sind die monatlich wiederkehrenden Ausgaben wie die Miete, Versicherungen oder Kreditraten auch stets auf den Tag genau zu überweisen. Da jedoch jeder Monat von den Tagen her anders ist, ändern sich auch die Auszahlungstermine. Ist der erste Tag des Monats ein Samstag oder Sonntag, verschiebt sich der Auszahlungstermin entsprechend. Daher ist es gerade für Empfänger von Leistungen wichtig, die Auszahlungstermine zu beachten und rot im Kalender anzustreichen.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Dies gilt insbesondere für die Menschen, die keine Beschäftigung haben und ihren Lebensunterhalt mit dem Bürgergeld sicherstellen. In Deutschland haben Ende 2023 mehr als 5 Millionen Menschen Bürgergeld für erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten. Damit ist die Anzahl der Bezieher dieser Gesamtregelleistung um mehr als ein Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Das Bürgergeld beinhaltet sämtliche Kosten für den monatlichen Lebensunterhalt, also für Lebensmittel, Kleidung, Gesundheitspflege und auch Strom. Die Beträge sind letztmalig im Jahr 2024 um 12 Prozent gestiegen, was bei einigen Menschen allerdings für Unmut sorgt.

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Seither haben alleinstehende Erwachsene als Leistungsempfänger einen monatlichen Anspruch auf 563 Euro. Der volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft bezieht eine monatliche Leistung in Höhe von 506 Euro und für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren werden 357 Euro sowie für Kinder im Alter von sechs bis dreizehn Jahren 390 Euro gewährt. Jugendliche im Alter von vierzehn bis siebzehn Jahren beziehen einen Regelsatz in Höhe von 471 Euro. Gerade bei den Leistungen, die den Lebensunterhalt sicherstellen, sind die Auszahlungstermine von großer Bedeutung. So wird das Bürgergeld für den Monat März bereits am Freitag, den 28. Februar, überwiesen. Spätestens am Montag, den 3. März, sollte das Geld daher auf dem Konto sein.