Für Millionen: Merz-Regierung beschließt neue Renten-Änderung

Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sitzen bei einer Pressekonferenz vor einem blauen Hintergrund. Der Kanzler schaut in seine Unterlagen, während die Arbeitsministerin etwas notiert. Auf dem Tisch steht ein Glas Wasser.
Symbolbild © imago/dts Nachrichtenagentur

Wer in Deutschland an den Ruhestand denkt, ist häufig besorgt. Nun beschließt die Merz-Regierung eine Renten-Änderung, die Abhilfe schaffen soll. Das Modell verspricht deutliche Besserung und mehr Flexibilität.

Dass das Geld im Alter nicht ausreichen wird, ist die Sorge vieler Menschen. Angesichts der kleinen Renten und des gestiegenen Risikos für Altersarmut ist sie berechtigt. Nun soll sich jedoch etwas tun.

Demografischer Wandel belastet das Rentensystem erheblich

Die Entwicklung ist für viele belastend: In Deutschland stehen immer weniger Beitragszahler einer wachsenden Zahl von Rentnern gegenüber. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass die Gruppe der Menschen über 67 Jahre bis Mitte der 2030er-Jahre auf rund 20 Millionen anwachsen wird. Da die gesetzliche Rente nach dem Umlageverfahren funktioniert, sinkt durch diese Entwicklung das Rentenniveau im Vergleich zum Lohn.

Ohne private Vorsorge entsteht für viele Beschäftigte eine Versorgungslücke. Inzwischen ist klar: Das bisherige Hauptmodell seit 2002, die Riester-Rente, konnte dieses Problem nicht ganz lösen. Viele Konten werden inzwischen nicht mehr aktiv bespart. Hohe Gebühren und geringe Erträge führten dazu, dass das angesparte Kapital kaum anwuchs. Viele Sparer kündigten ihre Verträge deshalb vorzeitig.

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Sie soll bald kommen: Merz-Regierung beschließt Renten-Änderung

Ab Januar 2027 sollen sich die Regeln für die staatlich geförderte Altersvorsorge ändern. Die Regierungskoalition hat sich auf ein neues Altersvorsorgedepot verständigt – mit mehr Flexibilität als bisher. Anbieter sind demnach nicht mehr verpflichtet, Einzahlungen zu 100 Prozent abzusichern. Stattdessen können Sparer wählen: eine 80-prozentige Garantie oder risikoreichere Aktiendepots, die höhere Erträge an den Märkten versprechen.

Verwaltungsgebühren werden gesetzlich auf maximal ein Prozent begrenzt, sodass mehr Kapital direkt in die Anlage fließt. Die Förderung läuft nach klarem Schema: Bis 360 Euro Sparbetrag pro Jahr gibt es 50 Cent pro Euro aus der Staatskasse dazu, darüber 25 Cent – maximal 540 Euro Grundzuschuss jedes Jahr. Eltern profitieren besonders: Bei 25 Euro monatlich pro Kind kommen 300 Euro staatlicher Bonus obendrauf. Ab 2027 sind erstmals auch Selbstständige dabei, und Kinder ab Jahrgang 2020 erhalten 10 Euro pro Monat als Grundstock.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, dpa, Bundesarbeitsministerium)