Für unter 60 Jährige: Karlsruhe entscheidet über Corona-Beschränkungen

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Karlsruhe (dpa) – Bund und Länder dürfen in der Corona-Krise die Freiheiten junger und gesunder Menschen beschränken, um anderen mit größeren Risiken mehr Teilhabe zu ermöglichen.

Umgekehrt sind sie aber nicht verpflichtet, zum Schutz der Risikogruppen auf jegliche Lockerungen zu verzichten. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach Klagen eines jüngeren und eines älteren Mannes entschieden, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Der eine Kläger, der demnächst 65 Jahre alt wird, hatte Bund und Länder im Eilverfahren verpflichten wollen, sämtliche Lockerungen zurückzunehmen.

Der jüngere Mann war der Auffassung, dass die Corona-Maßnahmen in Bayern für alle unter 60 generell unverhältnismäßig seien. Die Richter wiesen beide Verfassungsbeschwerden als unzulässig ab.

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