Karlsruhe-Insider: Schon seit vielen Jahren haben Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, nicht abgeholte Fundgegenstände bei der Stadt zu ersteigern.
Ab 22. Oktober ist es wieder so weit: Interessierte können die Schnäppchen bequem von zu Hause aus mit Foto und Beschreibung auf der Versteigerungsplattform www.sonderauktionen.net in Augenschein nehmen.
Bieten nach dem „Count-Down-Prinzip“
Spannend wird es ab 19. November, wenn jeder für zehn Tage nach dem sogenannten „Count-Down-Prinzip“ mitbieten kann. Während bei normalen Versteigerungen ein Artikel zum Höchstgebot an den Höchstbietenden verkauft wird, beginnt die Online-Auktion mit einem Höchstpreis, der während des Versteigerungszeitraums von zehn Tagen fällt beziehungsweise günstiger wird.
Um mitbieten zu können, benötigt es lediglich eine kurze Anmeldung auf der Versteigerungsplattform.
Das Ordnungs-und Bürgeramt wünscht allen Schnäppchenjägerinnen und -jägern viel Erfolg bei der Online-Auktion.