Gegen meine Grundrechte: Polizist legt in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein

Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe-Insider (dpa) – Für sein geplantes Tattoo des Schriftzuges «Aloha» auf dem Unterarm ist ein Polizist aus Bayern nun vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

«Für mich ist das eindeutig, dass da Grundrechte verletzt sind», sagte der Polizeibeamte der Deutschen Presse-Agentur am Montag in München.

Es sei seine Entscheidung, ob er so ein Tattoo trage und die sei von seinem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gedeckt. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin «Spiegel» darüber berichtet.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte, dass die Verfassungsbeschwerde bereits am 16. September eingegangen ist (Az: 2 BvR 1667/20). Der Polizist wendet sich damit gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 14. Mai 2020. In dritter Instanz hatte das Gericht seine Klage zurückgewiesen und sich auf das Beamtengesetz des Freistaates berufen. Daraus ergebe sich, dass bayerische Polizeivollzugsbeamte sich nicht sichtbar an Unterarm, Händen, Kopf oder Hals tätowieren lassen dürfen.

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Das will der Polizist nicht hinnehmen. Er würde sich das Wort «Aloha» gerne auf den Unterarm stechen lassen, zur Erinnerung an die Flitterwochen mit seiner Frau auf Hawaii. «Das ist eine Tätowierung und das geht niemand anders etwas an», bekräftigte er am Montag. Er sei kein schlechterer Polizist, nur weil er tätowiert sei. Viele seiner Kollegen unterstützten ihn. «Die finden das alle gut.» Manche wollten sich auch selbst tätowieren lassen. Außerdem sei das eine Generationenfrage. «Jüngere sehen das nicht als problematisch an.»