Immer wieder gibt es neue Verbote für die Verbraucher. So gibt es nun ab August sogar ein Gegenstandsverbot für Millionen Haushalte. Hier sollte man jetzt besser aufpassen.
Die Regierung führt immer wieder neue Verbote ein. Sei es, damit Energie eingespart, oder die Umwelt geschont wird – die neuen Regelungen werden viele Bewohner in Deutschland verwirren. Nun kommt erneut eine Anordnung in Form eines Gegenstandsverbotes. Hier sollte man jetzt ab August besser aufpassen.
Ab August ist dieses Produkt verboten!
Die Rede ist von einem sogenannten Gegenstandsverbot für die linearen Leuchtstofflampen T5 und T8. Insbesondere die T5 befindet sich derzeit jedoch noch in vielen Haushalten.
Die Buchstaben-Zahlen-Kombination gibt den Durchmesser der Leuchtstoffröhren an. So sind es bei der T5 etwas 15 Millimeter im Durchmesser (5/8 Inch), während die T8 einen Durchmesser von knapp 25 Millimeter (1 Inch) aufweist.
Das Gegenstandsverbot wurde schon im Frühling des Jahres 2022 beschlossen. Hier hat die EU eine neue Richtlinie mit dem Namen “Restriction of the use of Hazardous Substances” – kurz RoHS-Richtlinie – eingeführt. Ins Deutsche übertragen heißt das “Die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe”, und bedeutet unter anderem, dass auch Quecksilber endlich aus Lampen, Fieberthermometern und Co. verschwinden soll.
Ein geeignetes Produkt zum Ersatz der Leuchten sind hier die allseits bekannten LED-Lampen. Insbesondere die Retrofit-LED sehen aus wie die alten Leuchtstofflampen und haben vergleichbare Abmessungen. So kann man die Leuchten trotz des neuen Gegenstandsverbots ganz einfach ersetzen, ohne dafür komplette Geräte und Anlagen auszutauschen.
Diese Ausnahmen gibt es
Ebenfalls wichtig ist es zu wissen, dass trotz des Gegenstandsverbots ab August alte Leuchtstofflampen noch benutzt werden dürfen. Es ist lediglich nicht mehr erlaubt, neue T5 oder T8 Lampen auf den Markt zu bringen. Der Abverkauf alter Lagerbestände bleibt ebenfalls gestattet. Sind diese jedoch irgendwann aufgebraucht, so darf man ab diesem Zeitpunkt keine neuen alten Lampen mehr in den Umlauf bringen.
Für den privaten Gebrauch darf man ebenfalls noch alten T5 oder T8 Lampen trotz des Gegenstandsverbots weiterhin benutzen. Irgendwann werden dann auch diese Bestände aufgebraucht sein. Dann greift man einfach auf die Retrofit-LED-Lampen zurück.