Geimpfte dürfen bald shoppen oder in den Zoo in Baden-Württemberg

Besucher im Karlsruher Zoo.
Symbolbild Foto: Stadt Karlsruhe

Karlsruhe Insider: Ohne Test zum Einkaufen.

Das Bundeskabinett hat nun bundeseinheitliche Regeln für Geimpfte und Corona-Genesene auf den Weg gebracht. Allerdings gibt es auch Gegenargumente.

Bereits ab Samstag können möglicherweise Geimpfte und Genesene ohne negativen Test zum Einkaufen, zum Friseur oder gar in den Zoo gehen.

Noch in dieser Woche soll die Zustimmung durch den Bundestag und Bundesrat erfolgen und damit offiziell sein.

In Artikel 19, Absatz 2 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass ein Grundrecht auf keinen Fall angetastet werden darf. Es wurde als Folge der Corona-Pandemie der Rechtsbegriff der epidemischen Lage mit eingebracht, um gewisse Einschränkungen in die Grundrechte zu rechtfertigen.

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Die sogenannte Bundes-Notbremse gilt zwar bis zum 30. Juni 2021, doch können bei sinkenden Inzidenzzahlen Ausnaheregeln gestattet werden.

Somit haben die Geimpften und Genesenen wenigstens einen kleinen Teil ihrer Freiheiten zurückbekommen. Allerdings gilt nach wie vor die Maskenpflicht und die Abstandsregel.

Sobald gesichert ist, dass von Geimpften und Genesenen keinerlei Gefahr mehr ausgeht, gibt es verfassungsrechtlich keine Möglichkeit mehr, den Betroffenen die Grundrechte weiter vorzuenthalten.