Geld: Bis zu 22.400 Euro Mega-Zuschuss wurde nun freigegeben

Eine unbekannte Person hält in der rechten Hand zwei 20-Euro-, zwei 50-Euro- und einen 100-Euro-Schein. In der linken Hand hält sie einen schwarzen Geldbeutel, der leer zu sein scheint.
Symbolbild © imago/Zoonar

Bis zu 22.400 Euro ‒ so viel Geld gibt es für Antragsteller, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wer die strikten Bedingungen kennt und rechtzeitig aktiv wird, kann sich den lukrativen Zuschuss schon bald sichern. Das sollten Haushalte jetzt unbedingt beachten.

Es winkt eine attraktive Förderung vom Staat: Liegen folgende Voraussetzungen vor, sollte man mit der Antragstellung nicht zu lange zögern. Auf diese Details kommt es an.

Klimawandel: Dieser Zuschuss soll Teil der Lösung sein

Für Erde und Mensch sind Treibhausgase in natürlichem Maß wichtig ‒ sie regulieren die Wärme und machen den Planeten bewohnbar. Allerdings haben die Emissionen maßgeblich zum besorgniserregenden Klimawandel beigetragen. Das Umweltbundesamt (UBA) bestätigt: Treibhausgasemissionen stammen hierzulande zu über 80 Prozent aus der energetischen Nutzung fossiler Brennstoffe. Zu diesen zählen Erdgas, Erdöl und Kohle. Noch ist Deutschland auf die umweltschädlichen Energieträger angewiesen. Jedoch lautet das große Ziel, in den nächsten Jahren Schritt für Schritt klimaneutral zu werden. Teil der Lösung ist auch dieser Zuschuss, der Eigentümern unter bestimmten Umständen zusteht.

Antrag rechtzeitig stellen: Bis zu 22.400 Euro sind möglich

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Wer seine Heizung in der selbstgenutzten Immobilie gegen eine klimafreundliche Alternative tauscht, kann eine Förderung vom Staat bekommen. Das Programm „BEG-Heizungsförderung für Wohngebäude“ macht es möglich. Zuständig für die Anträge und Auszahlung ist die KfW, die auf die Voraussetzungen für den Zuschuss hinweist. Eine Bedingung ist, dass es sich um ein Bestandsgebäude handelt. Zudem sollten Eigentümer mit den geplanten Maßnahmen keinesfalls vor der Antragstellung beginnen, denn in diesem Fall könnte die Bank den Zuschuss ablehnen.

Der förderfähige Höchstbetrag beläuft sich aktuell auf 28.000 Euro. Daraus ergibt sich die Höhe der Maximalförderung: Bis zu 22.400 Euro Zuschuss können Antragsteller mit einer selbstgenutzten Immobilie bekommen. Wer das Haus nicht selbst bewohnt, sondern vermietet, muss mit einer geringeren Förderung rechnen. Wer zudem den maximalen Förderbetrag erhalten will, muss ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen in Höhe von höchstens 30.000 Euro nachweisen. Ab Februar 2027 soll die Förderung allerdings schrittweise reduziert werden, weshalb sich eine rechtzeitige Antragstellung lohnt.

(Quellen: KfW, WirtschaftsWoche, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)