“Geld geschenkt”: Bundesregierung plant neuen Mega-Zuschuss

Ein Mann hält mehrere Geldscheine in der Hand, die zu einem Fächer geschoben sind. Man erkennt 50- und 20-Euro-Scheine vor blauem Hintergrund.
Symbolbild © istockphoto/Rmcarvalho

Es gibt gute Nachrichten für die Bürger: Die Bundesregierung plant einen Mega-Zuschuss. Um diesen neuen Zuschuss zu bekommen, gibt es einige Bedingungen, die unbedingt erfüllt werden müssen. 

Die Regierung will Bürgern einen attraktiven Zuschuss genehmigen. Jeder kann davon profitieren, sofern die Voraussetzungen auch erfüllt werden. Über die finanzielle Erleichterung wird sich eine Personengruppe besonders freuen.

Bundesregierung plant diesen Mega-Zuschuss für Bürger

Betroffene wissen es: Wer viel und lange arbeitet, hat keine Garantie dafür, später nicht doch in die Altersarmut zu rutschen. Schon jetzt leben etliche Rentner in einer finanziell prekären Situation. Wie Medien berichten, sollen allein im Juni 2024 sogar fast 730.000 Menschen, die sich bereits in die Rente verabschiedet haben, soziale Hilfe in Form von Grundsicherung in Anspruch genommen haben. Wer betroffen ist, leidet unter der Situation. Umso wichtiger ist es, dass die Regierung Maßnahmen trifft, um Armut zu verhindern.

Damit weniger Menschen sich von der gesetzlichen Rente abhängig machen, ist deshalb ein spezielles Programm geplant. Dabei geht es um die private Vorsorge, welche die Bundesregierung bezuschussen möchte. Allerdings ist die staatliche Förderung an einige Bedingungen geknüpft. Man müsse sein Geld in Aktien investieren. Weil viele Bürger sich damit nicht auskennen, plane man eine Plattform zur Auflistung der geförderten Aktien und wolle so Sicherheit und Transparenz schaffen, heißt es.

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So hoch soll der Zuschuss ausfallen

Jeder Euro, den man in die Aktienanlagen investiert, soll vom Staat mit 20 Cent belohnt werden. Heißt: Wer 3.000 Euro jährlich in sein Altersvorsorgedepot gibt, kann auch jedes Jahr 600 Euro als Zuschuss bekommen. Das ist zum Programmstart ab 2026 der Maximalbetrag, der gefördert wird, heißt es. Ein Vorteil des Modells besteht darin, dass die eingezahlten Beträge noch nicht besteuert werden. Damit stellt die Vorsorge keine steuerliche Belastung für die Bürger dar ‒ so der Plan. Wenn das Geld ausgezahlt wird, fallen Steuern an, also wahrscheinlich ab dem 65. Lebensjahr. Denn das soll voraussichtlich das Alter sein, ab dem man auf sein Geld zugreifen kann.