Gelder: 30.000 Euro Mega-Zuschuss in Deutschland freigegeben

Ein großer Umschlag in brauner Papieroptik ist mittig im Bild zu sehen, geschmückt mit einem Band in den Farben Schwarz-Rot-Gold. Auf dem Umschlag befindet sich gut sichtbar ein weißes Schild mit der Aufschrift: "Geld vom Staat".
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

In Deutschland gibt es einen Mega-Zuschuss, der schon bald beantragt werden kann. Die Prämie beläuft sich auf bis zu 30.000 Euro. Wer das Geld erhalten will, muss jedoch Folgendes für einen erfolgreichen Antrag beachten.

Schon bald geht es los: Liegen folgende Voraussetzungen vor, zahlt der Staat einen attraktiven Zuschuss. Dabei sollten Antragsteller diese Details unbedingt kennen.

Wegen Wohnungsnot: Staat zahlt hohe Prämie

Wer selbst auf der Suche ist, kennt das Problem ‒ und für viele Betroffene ist es niederschmetternd: Um eine passende Wohnung in Deutschland zu finden, muss man Monate bis Jahre warten. Der Mangel an Unterkünften spitzt sich weiter zu. Laut aktuellen Berechnungen des Pestel-Instituts liegt inzwischen ein Rekordhoch vor. Es fehlen bundesweit 1,4 Millionen Wohnungen. Die Hauptgründe für den Stillstand im Wohnungsbau liegen bei extrem gestiegenen Materialkosten, dem Mangel an Fachkräften und den teuren Finanzierungszinsen der vergangenen Jahre.

Mega-Zuschuss in Deutschland verfügbar ‒ das sind die Voraussetzungen

Weil der klassische Neubau stagniert und die Ziele der Regierung verfehlt werden, blicken Städte zunehmend auf alternative Flächen. Gleichzeitig stehen viele Büros und Verkaufsräume nach der Pandemie und durch den Trend zum Online-Handel dauerhaft leer. Um diesen ungenutzten Raum schnell zu aktivieren und bezahlbare Unterkünfte zu schaffen, bringt der Bund nun finanzielle Unterstützung auf den Weg.

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Ab Juli 2026 geht es los: Wer leere Gewerbeimmobilien und Büros in Wohnungen umbaut, profitiert. Das Programm „Gewerbe zum Wohnen“ ermöglicht einen Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Einzige strikte Vorgabe für alle Bauherren bleibt die rechtzeitige Online-Einreichung des Zuschussantrags bei der KfW. Sie muss zwingend vor dem offiziellen Baubeginn und dem ersten Handwerkereinsatz abgeschlossen sein. Alles andere gilt laut der deutschen Förderbank als „förderschädlich“. Diese erläutert zudem einige weitere Bedingungen, über die sich Interessierte vor der Planung informieren sollten. Dazu zählt etwa der Hinweis, dass das Projekt innerhalb von 54 Monaten nach Zusage der Förderung umgesetzt werden muss.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)