
Ab dem 1. Juli kommt ein neues Verbot nach Deutschland, das eine bislang gängige Praxis verändert. Betroffen sind Kunden, die ihre Gelder angelegt haben und auf bestimmte Weise gehandelt haben.
Ein neues Verbot kommt ab dem 1. Juni nach Deutschland und verändert damit eine Praxis, die sich seit vielen Jahren etabliert hat. Damit haben sich jedoch Probleme ergeben, die man mit dem neuen Verbot in den Griff kriegen will.
Schon seit 2024: Verbot gilt EU-weit – Übergangsfrist in Deutschland
In der EU beschließen die Länder zusammen verschiedene Gesetze, um einheitlich alle Bürger schützen zu können. Ein Beispiel dafür ist der EU-Führerschein, der nach und nach alle nationalen Führerscheine ersetzen soll. Auch die Strafen bei bestimmten Vergehen sollen EU-weit einheitlich geregelt werden, sodass zum Beispiel der Führerschein-Entzug in der ganzen EU gilt.
Seit März 2024 gilt EU-weit ein neues Verbot, für das Deutschland jedoch eine Übergangsfrist gestellt hatte. Diese läuft nun mit dem 30. Juni dieses Jahres ab. Inzwischen haben sich viele Unternehmen und Verbraucher auf das neue Verbot eingestellt. Doch was bedeutet dies überhaupt für alle Beteiligten?
Ab Juli: Neues Verbot gilt auch in Deutschland
Nun gilt das Verbot ab dem 1. Juli auch in Deutschland. Bislang war es üblich, dass Online-Broker Käufe und Verkäufe ihrer Kunden an einen Händler weitergeleitet haben und dafür eine Provision bekommen haben. Dies führte schnell zu der Praxis, dass die Broker natürlich an dasjenige Unternehmen übergaben, von dem sie die meiste Provision erhielten, jedoch nicht das, was am besten für den einzelnen Kunden war.
Ab dem 1. Juli greift jetzt das Verbot für Payment for Order Flow (kurz: PFOF). Dies bedeutet, dass die Broker nun kein Geld mehr für eine solche Vermittlung bekommen dürfen. Schon seit Längerem haben die entsprechenden Unternehmen reagiert. Man wolle in Zukunft auch das Beste für seine Kunden erreichen. Experten raten jedoch dazu, sich vorher genau über die Kosten zu informieren. Denn es könnte durchaus sein, dass Verbraucher ab dem 1. Juli zusätzliche Gebühren zahlen müssen. Durch die vorher gängige Praxis konnte man kostenlose Käufe und Verkäufe anbieten, sodass die Kunden nichts drauf zahlten.
(Quellen: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, Bundesfinanzministerium, Biallo.de)














