Geldfunde auf der Straße: Besser nicht in die eigene Tasche stecken

Mehrere Geldscheine liegen verteilt am Straßenrand, nachdem sie jemand verloren hat. Mit dabei sind 50 Euro-, 20 Euro, 10 Euro und einige 200 Euro-Scheine.
Symbolbild

Über gefundenes Geld freut sich jeder. Tatsächlich ist es aber so, dass man das gefundene Geld lieber nicht anfassen sollte.

Geld auf der Straße zu finden kann für manchen ein kleines Glück bedeuten. Doch nicht immer darf es einfach behalten werden.

Das Geld liegt auf der Straße

Es gibt viele Begriffe und Sprichwörter die bezeichnen sollen, wie man schnell reich wird. Unabhängig davon kann es jedem einmal passieren, dass ihm Geld aus der Tasche fällt. Kleine Beträge im Centbereich fallen meist nicht auf. Doch ein Schein kann da schon schmerzlich vermisst werden.

Dem glücklichen Finder ist klar: Er hebt den Schein auf und darf ihn behalten. Aber Vorsicht! Das ist nicht der Fall und kann sogar eine Straftat darstellen, wenn die Umstände es entsprechend zulassen. Aber wo liegt die Grenze und was sollte man bei einem Geldfund denn tun, um richtig zu handeln?

Klar geregelt im Gesetz

Man möchte meinen in Deutschland gibt es für alles ein Gesetz. Selbstverständlich gibt es auch ein Fundrecht. Dieses regelt exakt, was man behalten darf, wenn man es gefunden hat, und was man abgeben muss. Hier ist auch erklärt, ab welchem Betrag man Geldfunde abgeben muss. Wer dem nicht nachkommt, riskiert großen Ärger.

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So genannte Glücksmünzen, also Kleingeld das auf der Straße liegt, darf behalten werden. Doch sind es Münzen in einem Sack, zum Beispiel, die einen Wert von 10 Euro überschreiten, müssen sie abgegeben werden. So sieht es das Gesetz vor. Denn der Betrag darunter sei zu gering, als dass eine Meldung lohnt.

Bei Geldscheinen gibt es andere Regeln

Geldscheine haben eine eigene Regelung. Wer einen 5-Euro-Schein findet, kann ihn behalten. Denn auch dieser Betrag liegt unter der magischen 10 Euro Grenze. Was aber ist mit einem 20-Euro-Schein? Der eine oder andere war sicherlich schon einmal in der Situation, dass er einen 20-Euro-Schein gefunden hat.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist geregelt, das generell alle Beträge über 10 Euro im Fundbüro vor Ort abgegeben werden müssen. Alternativ kann der Fund auch bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet und abgegeben werden. Tatsächlich gilt dies auch für Gegenstände. Alles ab 10 Euro Wert aufwärts, muss abgegeben und gemeldet werden.

Doch noch neuer Besitzer?

Sollte sich nach 6 Monaten kein Besitzer melden, dann kann das Geld an den Finder übergeben werden. Die Unterschlagung von Fundsachen ist eine Straftat und kann übrigens mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch Geldstrafen sind möglich.