Geldhahn bald zu? Karlsruhe will über Gelder für die NPD entscheiden

ARCHIV - Foto: Matthias Balk/dpa

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht will noch in diesem Jahr über den Ausschluss der rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung entscheiden.

Das geht aus der Jahresvorschau des höchsten deutschen Gerichts hervor, die am Dienstag in Karlsruhe vorgestellt wurde.

Das Verfahren ist für die Richter ein Novum. Das Instrument wurde erst 2017 ins Grundgesetz eingefügt. Kurz zuvor war der Versuch gescheitert, die Partei verbieten zu lassen. Gegen den Beschluss des Bundestags über diese Grundgesetzänderung klagt wiederum die NPD, die sich in ihren Rechten verletzt sieht.

Andere wichtige Verfahren, in denen die Richter 2020 eine Entscheidung anstreben, betreffen das Ceta-Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, die – derzeit ausgesetzte – Vorratsdatenspeicherung, die Erhöhung der Parteienfinanzierung durch Union und SPD und den heimlichen Einsatz sogenannter Staatstrojaner auf Smartphones, Tablets und Computern zur Verbrecherjagd. Auch die erste Klimaklage aus dem Jahr 2018 steht auf der aktuellen Jahresvorschau.

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2019 gingen 5446 neue Verfahren ein. Damit sank diese Zahl erstmals nach 2005 wieder unter die 5500er-Marke. Der Spitzenwert war 2014 mit mehr als 6800 Eingängen verzeichnet worden. Unter den 4991 Entscheidungen waren im vergangenen Jahr 187 Eilentscheidungen – ein neuer Rekord. Nur 2,3 Prozent aller Verfassungsklagen haben im langjährigen Durchschnitt Erfolg. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte im Vorwort der Jahresstatistik, dies dürfe «nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gewissenhafte Prüfung jeder einzelnen Verfassungsbeschwerde der Grundstein für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihr Verfassungsgericht ist».