Erneut können sich viele Bürger in Deutschland freuen. Denn ein genauer Auszahlungstermin steht nun auch für den Februar fest. Dadurch weiß man, wann man mit dem “Geldregen” vom Staat rechnen kann.
Im Sozialstaat Deutschland kann man für viele Dinge Hilfsleistungen vom Staat beantragen. War der Antrag erfolgreich, kann man mit regelmäßigen Zahlungen rechnen. Dieses gilt auch für den Februar, zu dem jetzt ein genauer Auszahlungstermin bekannt gegeben wurde.
Ein wichtiger Schritt für die häusliche Pflege
Die häusliche Pflege ist das Rückgrat des deutschen Pflegesystems: Rund 86 Prozent der etwa 5,7 Millionen Pflegebedürftigen werden von Angehörigen oder ambulanten Diensten in ihrem Zuhause betreut. Diese Versorgung erfordert enorme persönliche und finanzielle Ressourcen. Um die Last etwas abzumildern, hat die Bundesregierung das Pflegegeld ab Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Damit reagiert man auf steigende Lebenshaltungskosten und die wachsenden Herausforderungen in der Pflege.
Das Pflegegeld unterstützt dabei Pflegebedürftige ab Pflegestufe 2, die Angehörige, Freunde oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreuen. Auch in Fällen, wo Pflegedienste ergänzend tätig sind – der sogenannten Kombinationsleistung – zahlt der Staat einen anteiligen Betrag aus. Interessant ist auch, dass Pflegebedürftige frei entscheiden dürfen, wie sie das Geld einsetzen. Oft fließt es jedoch direkt als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen zurück, die tagtäglich Enormes leisten. Ein genauer Auszahlungstermin, wie nun für den nahenden Februar, schafft dazu für alle Betroffenen Planungssicherheit.
Beträge und Auszahlung: Was gilt 2025?
Die Höhe des Pflegegeldes ist gestaffelt: Pflegegrad 2 erhält monatlich 347 Euro, Pflegegrad 3 599 Euro, Pflegegrad 4 800 Euro und Pflegegrad 5 990 Euro. Personen mit Pflegegrad 1 haben weiterhin keinen Anspruch auf diese Leistung, da man von einer weitgehenden Eigenständigkeit ausgeht. Die Auszahlung erfolgt normalerweise am ersten Werktag des Monats im Voraus. Für Februar 2025 heißt das: Am Montag, dem 3. Februar, sollte das Pflegegeld auf dem Konto sein.
Doch hier zeigt sich eine interessante Abweichung zwischen den Kassen: Manche, wie die Techniker Krankenkasse, zahlen bereits am letzten Werktag des Vormonats. Pflegebedürftige sollten daher die Gepflogenheiten ihrer Kasse im Blick behalten. Ein hilfreicher Tipp der weiterhilft: Bei erstmaligem Antrag kann die erste Zahlung etwas später oder anteilig erfolgen, abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung. Wer also aktuell dabei ist, Pflegegeld zu beantragen, sollte diese Besonderheiten einkalkulieren.