Geldsegen: Bürger sichern sich hohen Zuschuss von 1.500 Euro

Weibliche Hände mit silbernem Nagellack halten etliche 200-Euro-Scheine zum Zählen. Dahinter liegt noch mehr Geld. Verschwommen erkennt man noch mehr 200-Euro-Scheine sowie einen 50-Euro-Schein.
Symbolbild © istockphoto/Tetiana Soares

Für viele entspricht das einem ganzen Monatsgehalt. Zahlreiche Bürger können sich einen hohen Zuschuss von 1.500 Euro sichern. Viele haben davon noch nichts gehört, sodass die Möglichkeiten oft nicht voll ausgeschöpft werden.

Kaum jemand hat heutzutage Geld zu verschenken und jeder ist dankbar für finanzielle Unterstützung. Zugegeben, die deutsche Bürokratie und der unsägliche Wust an verschiedenen Förderungen machen es nicht gerade leicht, den Überblick zu behalten. So bantragen nur wenige diesen großen Zuschuss von 1.500 Euro.

Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro beantragen – “völlig unbekannt”

Hier geht es um dringend benötigte finanzielle Unterstützung für Menschen, denen es nicht so gut geht und die auf Hilfe angewiesen sind. Die Pflege von Angehörigen ist für viele Familienmitglieder eine Herzensaufgabe, die aber mit vielen Einbußen im eigenen Leben verbunden ist. Besonders die finanzielle Seite ist nicht immer leicht zu bewältigen. Dennoch steigt die Zahl der Pflegebedürftigen bundesweit kontinuierlich an. Daran wird sich auch in den nächsten Jahren wenig ändern. Gleichzeitig steigen die Kosten für die häusliche Pflege. Deshalb wird das Pflegegeld erhöht. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich in Deutschland nach den verschiedenen Pflegestufen. Dabei handelt es sich um die offizielle Einstufung der Pflegebedürftigkeit der Menschen.

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Entlastung: Deutsche Staat zahlt für Bürger bis zu 1.500 Euro

In Deutschland gibt es die Pflegestufen eins bis fünf. Der Unterschied ist enorm. Denn wer zum Beispiel Pflegestufe zwei hat, bekommt in Deutschland ab diesem Jahr 347 Euro im Monat, bei Pflegestufe fünf sind es fast 1.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen hohen Zuschuss von 1.500 Euro für Hilfen im Haushalt. Das ist der Entlastungsbetrag. Diesen kennen tatsächlich die wenigsten, deshalb ist es der Zuschuss, der noch am wenigsten in Anspruch genommen wird.

Wer in Deutschland die Pflegestufe eins hat, bekommt zwar kein Pflegegeld, kann aber dennoch diesen Zuschuss von 1.500 Euro beantragen. Dieser kann beispielsweise auch für Aufwendungen für die Körperpflege verwendet werden. Pro Monat bekommt man seit 2025 im Rahmen des Entlastungsbetrags 131 Euro. Im gesamten Jahr ergibt das stolze 1.572 Euro – eine wichtige finanzielle Erleichterung für viele.