Genaue Auszahlungstermine für Millionen Bürger sind bekannt

Ein Geldautomat mit Display und Tasten. Vor dem Automaten ist die Hand einer Person zu sehen, die gerade Bargeld abgehoben hat. Sie hält verschiedene Euroscheine, die zu einem Fächer geformt worden sind.
Symbolbild © imago/Zoonar

Millionen Bürger in Deutschland beziehen diese Leistung und können dank der genauen Auszahlungstermine mit diesem zusätzlichen Geld verlässlich planen. Der Zuschuss steht jedoch mehr Menschen zu, als viele denken.

Millionen Bürger warten auf die genauen Auszahlungstermine dieser Leistung, die eine wichtige Einkommenssäule für das Haushaltsbudget darstellt. Doch außer den bereits bekannten Gruppen steht auch anderen Menschen das Extrageld zu.

Feste Größe im Haushaltsbudget: Entlastung für Millionen Bürger

Deutschland ist ein Sozialstaat. Das bedeutet, dass Menschen mit geringem oder keinem Einkommen auf die Hilfe der Gemeinschaft hoffen dürfen. Viele geraten jedoch unverschuldet in diese Lage. Selbst wenn sie arbeiten, reicht das Einkommen nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt und den der Familie zu bestreiten. Deshalb gibt es zahlreiche Zuschüsse, auf die die Betroffenen bauen dürfen.

Ein Zuschuss ist das Wohngeld. Wer eine Wohnung hat und mit dem eigenen Einkommen die Miete und die Kosten nicht alleine tragen kann, kann mit diesem Zuschuss Hilfe zur Zahlung erhalten. Nicht nur Familien und Rentner haben einen Anspruch, sondern auch Studenten und Menschen, die in einem Pflege- oder Altenheim wohnen. Eine weitere Gruppe Berechtigter tritt oftmals nicht auf den Plan, weil sie nicht weiß, dass auch sie Anspruch auf diesen Zuschuss hat.

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Auszahlungstermine für Millionen Bürger stehen fest

Wer Eigentum besitzt und dieses selbst bewohnt, hat ebenfalls Anspruch auf Wohngeld. Dies heißt dann jedoch Lastenzuschuss und berücksichtigt alle laufenden Kosten, die die Immobilie betreffen. Die einzige Ausnahme sind die Tilgungen. Die monatlichen Raten berücksichtigt der Lastenzuschuss nicht. Die Zinsen dagegen schon. Auch monatliche Heizungskosten, die Grundsteuer, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sowie sonstige Aufwendungen, zum Beispiel Schornsteinfegerkosten oder Versicherungen für das Gebäude, werden berücksichtigt.

Ausgezahlt wird das Wohngeld bzw. der Lastenzuschuss immer am letzten Werktag des Monats für den neuen Monat. Diese gesetzliche Regelung ist absichtlich so gewählt, dass es am ersten des neuen Monats auf dem Konto des Empfängers landet. So wird sichergestellt, dass Miete, Nebenkosten usw. pünktlich überwiesen werden können.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)