Gericht entscheidet: Windräder im privaten Garten nicht erlaubt

Auf einer großen Wiese mit grünem Gras stehen mehrere Windräder. Der Himmel ist blau und es scheint Sommer oder Frühling zu sein. Im Hintergrund stehen mehrere grüne Bäume.
Symbolbild © istockphoto/Gutzemberg

Ein Gericht hatte entschieden, dass Windräder im privaten Bereich unter bestimmten Umständen nicht erlaubt sind. Doch mittlerweile gibt es neue Entwicklungen. Das sollten Grundstücksbesitzer jetzt wissen, wenn sie über eine Anlage nachdenken.

Wer sich privat für eine kleine Windkraftanlage entscheidet, steht vor einigen Herausforderungen. Komplexe Fälle landen immer wieder vor Gericht.

Erlaubt oder nicht: Gericht entscheidet über Windräder auf privaten Grundstücken

In windstarken Monaten können sie besonders wertvoll sein. Laut Verbraucherzentrale sind Mini-Windanlagen im privaten Bereich aber nicht immer rentabel, weil der Ertrag verhältnismäßig gering ausfällt. Wer sich dafür entscheidet, sollte außerdem einige Risiken einkalkulieren. Dazu gehören manchmal eine kurze Lebensdauer und unter Umständen auch der Geräuschpegel. Beschwerden von den Nachbarn sind nicht ausgeschlossen. Andererseits bieten die Anlagen eine Ergänzung zum eigenen Strommix und tragen ‒ wenn auch nur im kleinen Stil ‒ zur Energiewende bei.

Viele Grundstückseigentümer beschäftigen sich deshalb heute bereits mit der alternativen Energiequelle. Dabei stoßen sie allerdings regelmäßig auf rechtliche Unsicherheiten und Fragen. Ob eine kleine Windkraftanlage überhaupt auf dem privaten Grundstück stehen darf, entscheidet jedes Bundesland grundsätzlich selbst. Demnach gibt es keine einheitliche Regel für Deutschland. Generell gilt, dass Kleinwindkraftanlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Die Genehmigung hängt unter anderem von der Höhe und dem Standort der Anlage ab. Bei Verstößen gegen die jeweilige Bauverordnung entscheiden Gerichte in der Regel zugunsten der Gemeinde.

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Kleine Windkraftanlage: Fälle, die richtungsweisend sein könnten

Ein Konfliktfall aus dem Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz sorgte bereits für Aufsehen. Ein Ehepaar hatte sich vorgenommen, eine über 20 Meter hohe Anlage zu installieren, bekam jedoch keine Genehmigung. Das Verwaltungsgericht Trier gab der Gemeinde recht. Doch verloren ist nichts, weil der Fall anschließend vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz landete und nun erneut geprüft werden muss. Zuvor hatten Anwohner aus dem Landkreis Altenkirchen bereits Erfolg. Sie durften nach einem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts die Kleinwindanlagen auf ihrem Grundstück bauen. Demnach ist es mittlerweile gut möglich, dass auch andere Grundstückseigentümer einen Streitfall gewinnen.

(Quellen: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dpa)