Gericht in Karlsruhe: Rumänische Straftäter werden nicht ausgeliefert

Symbolbild Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) – Weil ihnen unmenschliche Haftbedingungen drohen könnten, dürfen zwei Männer vorerst nicht nach Rumänien ausgeliefert werden.

Die zuständigen deutschen Gerichte hätten zuvor nicht gründlich geprüft, ob die per Europäischem Haftbefehl Gesuchten mit erniedrigender oder menschenunwürdiger Behandlung zu rechnen hätten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Auch müsse grundsätzlich sichergestellt sein, dass es keine allgemeinen Mängel gibt in den Gefängnissen des jeweiligen Landes, stellte das oberste deutsche Gericht in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss klar. (2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18)

Die Richter bezogen sich dabei auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser hatte Mitte Oktober vergangenen Jahres klargestellt, dass Justizbehörden vor der Auslieferung in ein anderes Land die dortigen Haftbedingungen wie zu kleine Zellen penibel prüfen müssen. Dies hätten die Vorinstanzen in den nun vorliegenden beiden Fällen versäumt.

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In dem einen Fall war es um einen Rumänen gegangen, der in seinem Heimatland eine mehrjährige Haftstrafe wegen versuchten Mordes absitzen soll. Im zweiten Fall sollte ein Iraker ausgeliefert werden, der in Rumänien wegen illegalen Aufenthaltes gesucht wird.