Gericht mit heftiger Kritik an Jobcenter: Hartz-IV nur 2,55 Euro für Kinder

Jobcenter Eingang
Symbolbild

Das Sozialgericht Oldenburg hat jetzt einen Streit um die Kostenübernahmen eines elektronischen Wörterbuches beendet. Das Urteil könnte wegweisend sein.

Die Bundesagentur für Arbeit hat sich um die Kostenübernahmen für ein elektronisches Wörterbuch gestritten. Das Sozialgericht Oldenburg hat nun geurteilt, und übt heftige Kritik.

Kostenintensive Schulbücher

Die Kosten für Schulbücher sind horrend. Hartz-IV-Empfänger erhalten für die Kosten etwas Geld. Doch das reicht bei weitem nicht aus, um alle Kosten hierfür decken zu können. Der entsprechende Satz dazu ist viel zu niedrig angesetzt. So sieht es auch das Sozialgericht Oldenburg. Und so urteilte das Gericht entsprechend klar.

Das Jobcenter in Oldenburg ist nach dem Urteil dazu verpflichtet worden, die Kosten für ein elektronisches Wörterbuch zu übernehmen. Dies benötigte die Schülerin für den Unterricht. Das Sozialgericht Oldenburg erklärte dazu: „ Werden solche Wörterbücher vorgeschrieben, sind sie wie Schulbücher zu behandeln.“

Klare Meinung vom Gericht

Weiterhin erklärte das Gericht auch, dass der Hartz-IV-Satz für Schulbücher „an der Realität“ vorbei gehe. Denn jedem Empfänger der Leistungen stehen monatlich 2,55 Euro dafür zu. Doch warum hatte das Amt die Kostenübernahme abgelehnt? Das Jobcenter lehnte den Antrag der Antragstellerin ab. Denn: Das Wörterbuch sei dem persönlichen Schulbedarf zuzurechnen.

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Und damit wären die Kosten dazu bereits in den bewilligten Leistung für Bildung Teilhabe enthalten. Das elektronische Wörterbuch kostete 139 Euro. Bei 2,55 Euro pro Monat sind dies im Jahr etwa 30 Euro. Darin sollen die 139 Euro für das Wörterbuch enthalten sein. Doch das sah das Sozialgericht in Oldenburg jetzt anderes. Das Jobcenter wurde nun dazu verpflichtet, die Kosten für das Wörterbuch zu übernehmen.

Realitätsferne Einschätzung, laut Gericht

Die Festlegung der Regelsätze halte das Gericht für realitätsfern. So hieß es vom Gericht, dass der festgelegte Jahresbetrag von 30,60 Euro „deutlich die hier streitbefangenen Kosten von 138,95 €“ unterschreite. Die Richter erklärten weiter, dass der Bedarf an Schulbüchern so nicht gedeckt werden kann.

In Ländern, welche keine Lehrmittelfreiheit garantieren, wäre durch den Regelsatz der Kostenanteil nicht ausreichend gedeckt. In 2022 sollen die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger angehoben werden. Die Erhöhung soll schrittweise erfolgen. Doch viel mehr Geld, werden die Bürger leider dann auch nicht in der Tasche haben.