Gescheitert: Ehepaar mit Sterbewunsch in Karlsruhe abgewiesen

Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) – Ein älteres Ehepaar, das vom zuständigen Bundesinstitut ein tödliches Medikament zum Suizid haben möchte, bekommt vorerst keine Unterstützung vom Bundesverfassungsgericht.

Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde der beiden als unzulässig ab, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Sie verwiesen auf das Grundsatzurteil zur Sterbehilfe aus dem Februar 2020.

Dadurch hätten sich die Möglichkeiten der Kläger wesentlich verbessert, «ihren Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende zu verwirklichen». Darum müssten sie sich zunächst bemühen.

Der Zweite Senat hatte damals in einem aufsehenerregenden Urteil das einige Jahre zuvor verhängte Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe für nichtig erklärt und erstmals ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt. Dabei hat «geschäftsmäßig» nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet «auf Wiederholung angelegt». Derzeit arbeitet die Politik an einer Neuregelung. Die Richter schreiben, dass sie dem auch nicht vorgreifen wollen.

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