Wer diesen neuen Zuschuss beantragen will, sollte die Fristen kennen. Millionen Bürger können davon profitieren. Doch nicht alle erhalten die Finanzspritze, die viele Haushalte bitter nötig haben.
Um sich finanziell zu entlasten, sollten Bürger unbedingt diesen neuen Zuschuss beantragen. Viele haben Anspruch. Allerdings profitieren nur Menschen, die bestimmte Voraussetzung erfüllen.
Millionen Menschen erhalten diesen Zuschuss
Weil die Energiekosten gestiegen sind, sind viele Menschen auf finanzielle Unterstützung vom Staat angewiesen. Jetzt steht bereits der Herbst vor der Tür, die Temperaturen sinken und die Heizung kommt zum Einsatz. Um Heizkosten zu sparen, verzichten einige Haushalte jedoch aufs Heizen. Wer nicht frieren will, muss sich demnach warm anziehen. In Österreich wurde jetzt allerdings verkündet, dass man noch die Möglichkeit hat, einen Heizkostenvorschuss zu beantragen. Die erste Voraussetzung ist also, dort zu leben.
Für den Zuschuss muss man sich beim jeweiligen Bundesland informieren, um die Frist nicht zu verpassen. Denn in Österreich gelten überall andere Regelungen. Wer beispielsweise in Salzburg lebt, kann diesen speziellen Antrag noch bis zum 30. September 2024 stellen. Bis zu 600 Euro können Haushalte erhalten. Für die Heizperiode 2024/25 ist vielerorts noch nicht bekannt, wie viel Geld es gibt. Das im Süden gelegene Kärnten hat aber schon mitgeteilt, dass Anträge ab Oktober 2024 möglich sein sollen. Dort können bis zu 180 Euro ausgezahlt werden.
So sieht die Lage in Deutschland aus
Auch in Deutschland benötigen viele Haushalte Unterstützung bei den Heizkosten. Selbst Erwerbstätige sind teilweise darauf angewiesen. Obwohl der Staat 2022 und 2023 Heizkostenzuschüsse verteilt hat, sieht es im Jahr 2024 anders aus. Demnach gibt es keinen direkten Zuschuss, weil dieser beim Wohngeld berücksichtigt wird. Um für hohe Heizkostennachzahlungen aufzukommen, reicht dieses Geld aber oft nicht aus. Die Verbraucherzentrale rät deshalb dazu, sich im Bedarfsfall an das örtliche Jobcenter oder Sozialamt zu wenden. Falls das Einkommen nämlich zu niedrig ist, ist unter Umständen eine Übernahme dieser Kosten über das Bürgergeld möglich. Der Antrag muss für den Monat der Heizkostenabrechnung gestellt werden.