Geste für Flut-Opfer: Keine GEZ-Gebühren für zerstörte Gebäude und Autos

Hochwasser erreicht Ortschaft
Symbolbild ©Feuerwehr

Möglich seien eine befristete Abmeldung, wenn die Wohnräume, Firmengebäude und Autos vorübergehend nicht nutzbar sind, oder bei einer Zerstörung eine dauerhafte Löschung des Beitragskontos.

Flutopfer können unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort von ihren Rundfunkgebühren befreit werden.

ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten sich auf unbürokratische Entlastungen geeinigt, teilte die Verwaltungsgemeinschaft am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit. Gebührenzahlende, deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar seien, könnten beim Beitragsservice eine Abmeldung ihres Kontos beantragen.

Konkret gelten demnach folgende Regeln: Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Auto nur vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Dafür reiche ein Anruf aus.

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Wurden die Wohnung, Betriebsstätte oder das Fahrzeug vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht, und das Konto kann umgehend abgemeldet werden. Dazu reiche eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice, teilte die Kommunikationsabteilung mit.

Eine dauerhafte Abmeldung sei ohne Nachweise möglich. Allerdings prüfe der Beitragsservice in beiden Fällen auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Konto tatsächlich um eine potenziell betroffene Adresse handele.

Eine Abmeldung ist den Angaben zufolge bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juli 2021 möglich. Betroffene Beitragszahler hätten also bis Jahresende Zeit. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge sollen erstattet werden. Darüber hinaus seien Vereinbarungen über
einen Zahlungsaufschub möglich. /dpa