Das dürfte bei so manchem einen Schock verursachen, doch es gibt bestimmte Gruppen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Denn, wie die Politik immer wieder betont, ist die Sozialleistung kein bedingungsloses Grundeinkommen.
In der Bevölkerung herrscht eine grundlegende Meinung: Wer nicht arbeiten gehen kann, bekommt vom deutschen Staat Unterstützung in Form des Bürgergeldes. Dies stößt bei vielen auf Ablehnung, da so auch Arbeitsunwillige Geld erhalten. Doch so einfach ist es nicht. Denn es gibt bestimmte Personengruppen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben.
Bundesregierung beschließt drastische Kürzungen
Das Bürgergeld beziehen und faul in den Tag hineinleben – entgegen der Vorstellung so mancher Bürger geht das nicht so einfach. Eine Bedingung für den Bezug von Bürgergeld ist, dass man arbeitsfähig ist, das heißt: Man kann wenigstens drei Stunden pro Tag arbeiten. Entsprechend gibt es vom zuständigen Jobcenter auch Termine, die man einhalten muss. Darin spricht der Sachbearbeiter über die beruflichen Perspektiven und man bekommt Jobangebote. Wer diese grundlos ablehnt und die Termine verschwitzt, muss mit drastischen Sanktionen rechnen. Beim Versäumen eines Termins gibt es dreißig Prozent weniger Leistung für einen Monat. Bei einer Jobablehnung ohne Grund beträgt die Sanktion dreißig Prozent für drei Monate. Und auch der zumutbare Weg zur Arbeit wird verlängert: Bis zu drei Stunden Fahrt pro Tag muss man in Kauf nehmen.
Diese Gruppen haben keinen Anspruch auf Bürgergeld
Während die Sanktionen jedoch selbst verschuldet sind, gibt es Personengruppen, die prinzipiell keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dazu zählen diejenigen, die nicht arbeitsfähig sind. Sie bekommen entweder Erwerbsminderungsrente oder – wenn sie das entsprechende Alter haben – ihre reguläre Rente. Reicht diese zum Leben nicht aus, können die Betroffenen Grundsicherung beantragen. Auch Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sie bekommen BAföG. Unterbrechen sie ihr Studium aus unterschiedlichen Gründen (zum Beispiel Schwangerschaft, Krankheit länger als drei Monate) und erhalten sie während dieser Zeit kein BAföG, weil sie kein Urlaubssemester beantragt haben, können sie jedoch Bürgergeld beziehen. In dieser Zeit dürfen sie aber nicht studieren.
Auch Asylsuchende haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Entscheidend für den Bezug der Leistung ist ihr Status. Sobald sie jedoch anerkannt sind, dürfen sie auch Bürgergeld beantragen. Eine Ausnahme bilden momentan Flüchtlinge aus der Ukraine. Sie erhalten ihre Anerkennung sofort ohne Asylverfahren. Aufgrund des Krieges in ihrer Heimat wären sie jedoch als Kriegsflüchtlinge sowieso anerkannt worden. Ebenfalls ein Ausschlusskriterium ist ein Vermögen von über 40.000 Euro für eine Person, bei jeder hinzukommenden Person mehr als 15.000 Euro. Dieses muss erst verbraucht werden, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.