
Ab dem 1. Juli tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die auch die GEZ-Gebühren betrifft. Eine Gruppe von Bürgern zahlt ab diesem Tag nämlich nichts mehr. Dabei muss man jedoch einiges beachten.
Lange diskutiert und nun endlich verabschiedet: Eine Änderung tritt ab Juli in Kraft, die auch etwas mit der GEZ zu tun hat. Die Betroffenen müssen hier einiges beachten, müssen dann aber unter Umständen nichts mehr bezahlen.
Befreiung von der GEZ-Gebühr: Anspruch für diese Gruppen
Derzeit warten Millionen Menschen gespannt auf das Urteil des Finanzgerichts. Der Bund der Steuerzahler unterstützte die Klage gegen ein Finanzamt, das die Anrechnung der GEZ-Gebühren bei der Steuer abgelehnt hatte, mit der Begründung, dass es sich um Privatsache handle.
Dem widerspricht der Bund der Steuerzahler vehement, denn der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Zugang zu Medien und Rundfunk zum sozio-kulturellen Existenzminimum eines jeden Menschen gehöre. Dies bildet die Grundlage dafür, dass bestimmte Gruppen von der GEZ-Gebühr befreit sind. Dazu zählen derzeit alle Bürgergeld-Empfänger, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Auch Rentner, die Grundsicherung zur Rente bekommen, sind von der GEZ-Gebühr befreit. Dies gilt auch für Studenten sowie Menschen, denen Sozialleistungen zustehen, die diese jedoch nicht in Anspruch nehmen.
Änderung am Juli: Diese Menschen sind ebenfalls von der GEZ befreit
Während sich die Menschen dagegen gewehrt haben und nun dunkle Zeiten auf sich zukommen sehen, hat die Bundesregierung ihre Entscheidung getroffen und das Grundsicherungsgeld auf den Weg gebracht. Ab dem 1. Juli ersetzt dieses das Bürgergeld. Die Höhe der Sätze bleibt zwar gleich, ist aber laut Merz nach dem Prinzip „Fördern und fordern“ gehalten. Konkret heißt dies: Wer arbeiten kann, muss mitwirken. Wer dies nicht tut, muss mit härteren Sanktionen rechnen.
Viele Betroffene haben sich nun gefragt, wie es mit der GEZ-Gebühr aussieht? Daran ändert sich nichts. Wer wie bisher Bürgergeld bezieht und dies auch nach dem 1. Juli noch tut, für den gilt die GEZ-Befreiung weiterhin. Wer allerdings ab diesem Stichtag Grundsicherungsgeld beantragt, muss auch den entsprechenden Antrag beim Rundfunkservice stellen. Dazu reicht ein ausgefüllter Antrag, den es auf der Webseite gibt, mit dem Bewilligungsbescheid des Jobcenters. Eine automatische Befreiung von den Rundfunkgebühren gibt es nicht. Egal, ob man Bürgergeld oder Hartz IV erhielt, ein gesonderter Befreiungsantrag musste immer gestellt werden.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesrat, Beitragsservice)














