Damit haben wohl nur die wenigsten gerechnet. Doch offenbar kommt jetzt endlich die GEZ-Befreiung. Mehrere Tausend Bürger können sich in Zukunft von den Rundfunkgebühren abmelden. So funktioniert’s!
Die Gebühren rund um den Rundfunk gehören wohl zu einer der lästigsten Verpflichtungen, die man als Bürger in Deutschland hat. Ganz egal, ob man einen Fernseher oder ein Radio sein Eigen nennt: Eine GEZ-Befreiung gibt es nicht. Jeder muss zahlen. Bis jetzt. Denn offenbar können sich nun wohl Tausende Bürger abmelden, wenn sie folgende Dinge beachten. Hier erfährt man mehr.
Jeden Monat muss man zahlen
Immerhin 18,36 Euro muss man als Bürger in Deutschland an die GEZ zahlen. Entweder zahlt man monatlich oder lässt alles quartalsweise abbuchen. Mit dem Geld werden dann die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF oder auch Radiosender bezahlt. Eine GEZ-Befreiung gibt es so gut wie nicht. Lediglich Menschen, die Sozialleistungen empfangen, studieren oder eine Behinderung haben, müssen nicht zahlen. Für alle anderen ist es Pflicht. Und nicht nur das. Anstatt einer GEZ-Befreiung steht nun sogar eine Erhöhung der Beiträge an. Darüber debattiert man derzeit in den Medien.
Wer eine GEZ-Befreiung beantragen will, muss das auf der Webseite des Rundfunkbeitrags tun und entsprechend nachweisen, warum man nicht zahlen kann. Wie eingangs oben erwähnt, ist das zum Beispiel der Fall, wenn man studiert und BAföG erhält. Dazu muss man einen Nachweis über die BAföG-Bewilligung einreichen und das jedes Jahr aufs neue. Immerhin: Die GEZ-Befreiung gilt dann auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Auch Menschen, die Sozialleistungen beiziehen, müssen nicht zahlen. Hier reicht ebenfalls ein entsprechender Nachweis, den man auf der entsprechenden Webseite hochladen kann.
So kann man sich befreien lassen
Eine GEZ-Befreiung erhalten auch Menschen mit einer Behinderung. Jene Menschen, die taub, blind oder taubblind sind, müssen den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Dazu benötigt man einen Schwerbehindertenausweis und eine ärztliche Bescheinigung, welche man dann bei der Behörde abgibt. Auch wer sonderfürsorgeberechtigt ist, erhält eine derartige Bescheinigung, die eine GEZ-Befreiung mit sich bringt.
Gut zu wissen ist zudem, dass man neben der GEZ-Befreiung auch eine Rückzahlung der Gebühren geltend machen kann – und das bis zu drei Jahre rückwirkend.