GEZ nicht bezahlt: Neue Maßnahme droht Millionen Empfängern

Die Nahaufnahme eines Bescheides der GEZ inklusive eines Überweisungsscheins von ARD und ZDF. Es ist die Aufforderung zum Zahlen der Rundfunkgebühren, die in Deutschland Pflicht sind und gezahlt werden müssen. 
Foto: BaföG aktuell/Gemeinfrei

Aufgepasst! Wer seine GEZ nicht bezahlt, muss jetzt mit dieser neuen Maßnahme rechnen.

Die GEZ-Gebühren gehören zu jenen Dingen, die wohl nur die wenigsten Menschen in Deutschland gerne zahlen. Aus diesem Grund versuchen auch immer wieder einige sich, um die Pflichtgebühr zu drücken. Mit Folgen! Diese neue Maßnahme droht jetzt Millionen Empfängern.

Jeder Haushalt muss zahlen

18, 36 Euro im Monat – so hoch ist derzeit der GEZ-Beitrag. Und das für jeden Haushalt – ganz egal, ob man einen Fernseher hat oder nicht. Immerhin ist es egal, wie viele Menschen in einer Wohnung wohnen. Der Beitrag gilt jeweils für einen Haushalt. Zahlt ebendieser jedoch den Rundfunkbeitrag nicht, droht eine neue Maßnahme. Das bekam jetzt auch ein Rentner zu spüren, der die GEZ nicht zahlte.

Als der Rentner eines Tages mit seinem Auto an der Tankstelle bezahlen wollte, funktionierte diese plötzlich nicht mehr. In den Medien berichtete er, dass die GEZ als Maßnahme für sein Nichtzahlen einfach sein Konto pfändete. Insgesamt bucht man 733, 48 Euro ab. Für ihn als Rentner – laut eigener Aussage – bedroht diese Maßnahme seine Existenz.

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Seltsamerweise gab der 75-jährige Mann an, dass er den Rundfunkbeitrag stets gezahlt hatte. Seine Vermutung ist es nun, dass die Mahnungen der Rundfunkanstalt an seine Ehefrau gingen. Denn die beiden wohnen in einem Haus zusammen. Die GEZ widerspricht dem jedoch in den Medien und gab an, dass der Rentner immer wider zu spät gezahlt hat, sodass die zu dieser drastischen Maßnahme griffen.

Vier Wochen Frist

Das Rentnerehepaar ist erbost und gibt an nun juristisch gegen die Pfändung des Kontos vorzugehen. Der Beitragsservice sieht sich jedoch in keiner Schuld. Für ihn ist die Pfändung sowie die Erhebung des Geldes selbst rechtmäßig. Denn wer seine GEZ-Gebühren nicht innerhalb von vier Wochen zahlt, bekommt einen sogenannten Festsetzungsbescheid. In diesem steht bereits ein Verzugsschlag von einem Prozent. Wer jetzt nicht zahlt, bei dem summieren sich diese Beiträge schnell und es wird zu einer drastischen Maßnahme wie die Kontopfändung gegriffen.