GEZ-Pflicht bleibt bestehen: Bürger zahlen auch ohne Fernseher

Euro-Münzen und Scheine liegen auf einem GEZ-Bescheid. Es sind ein 50-Euro-Schein, ein 20-Euro-Schein, ein 10-Euro-Schein und ein 50-Cent-Stück zu sehen. Auf dem Schreiben vom Beitragsservice sind die Logos der ARD und des ZDF abgebildet.
Symbolbild © imago/Zoonar

Für viele ist es ärgerlich, denn auch ohne Fernseher oder Radio muss jeder Bürger die GEZ-Gebühren bezahlen. Die wenigsten kennen den Inhalt des Staatsvertrags und begehen dadurch einen teuren Fehler. Denn es zählt die Wohnung und nicht das Gerät.

Viele gehen davon aus, dass der Rundfunkbeitrag nur dann fällig wird, wenn sich ein Radio oder ein Fernseher im Haushalt befindet. Tatsächlich knüpft die Zahlungspflicht jedoch nicht an ein Gerät, sondern an die Wohnung.

Staatsvertrag: Bürger müssen pro Wohnung GEZ bezahlen

Grundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: Für jede Wohnung in Deutschland wird ein monatlicher Beitrag erhoben – unabhängig davon, ob klassische Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht. Öffentlich-rechtliche Inhalte lassen sich längst nicht mehr nur über TV oder Radio nutzen. Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio stehen auch über das Internet, Apps und Streaming-Angebote zur Verfügung. Da nahezu jeder Haushalt theoretisch Zugriff darauf hat, gilt die Beitragspflicht pauschal pro Wohnung.

Der aktuelle Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und wird in der Regel vierteljährlich abgebucht. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in einer Wohnung leben. Eine Wohngemeinschaft zahlt ebenso einen Beitrag wie eine Einzelperson – entscheidend ist allein die Wohnung als Einheit.

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Ausnahmen bestätigen die Regel: Bestimmte Bürger von GEZ befreit

Es gibt allerdings Ausnahmen. Personen, die bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder BAföG beziehen, können sich auf Antrag befreien lassen. Auch Menschen mit Behinderung haben unter Umständen Anspruch auf eine Ermäßigung. Wichtig ist, dass eine Befreiung nicht automatisch erfolgt, sondern aktiv beantragt werden muss. Für Nebenwohnungen gelten gesonderte Regelungen. Wer nachweisen kann, dass für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird, kann sich für eine zusätzliche Wohnung befreien lassen.

Unternehmen wiederum zahlen gestaffelt nach der Anzahl ihrer Betriebsstätten und Fahrzeuge. Die GEZ-Pflicht bleibt auch ohne Fernseher oder Radio bestehen. Entscheidend ist nicht das Gerät, sondern der Wohnraum. Wer unsicher ist, sollte seine persönliche Situation prüfen, denn Befreiungen sind möglich, aber an klare Voraussetzungen gebunden.

(Quellen: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Bundesverfassungsgericht, dpa)