
Seit Jahrzehnten gelten bezüglich des Beitrags Regelungen, die die Behörden hartnäckig umsetzen. Doch nun soll der GEZ-Rundfunkbeitrag vor einer großen Änderung stehen, die sich direkt auf Millionen Beitragszahler auswirken wird.
Millionen Beitragszahler ärgern sich jedes Jahr über die Zahlungen an die GEZ. Seit Jahrzehnten setzen die entsprechenden Stellen die geltenden Regelungen um. Bald soll der GEZ-Rundfunkbeitrag jedoch vor einer Änderung stehen, die die Bürger dieses Landes direkt betrifft.
Ein Fall fürs Gericht – Bürger wollen es nicht mehr länger hinnehmen
Mit bangem Blick warten Millionen Menschen in Deutschland auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Öffentlich-Rechtlichen zogen nämlich im letzten Jahr vor Gericht, da sich die Bundesländer einer einheitlichen Zustimmung zur Beitragserhöhung verweigert haben. Damit kam diese nicht zustande und der GEZ-Beitrag blieb bei 18,36 Euro pro Monat.
Trotz der bisherigen Höhe oder gerade wegen ihr ist er den Menschen ein Dorn im Auge. Denn es gibt Regelungen, die die Betroffenen so gar nicht schätzen. Demnach gilt der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung, die man anmietet. Auch wer zum Beispiel gar kein Fernsehgerät besitzt – und ja, solche Menschen gibt es in der Bundesrepublik noch – muss den GEZ-Beitrag trotzdem zahlen. Nun geht es wieder einmal vors Gericht und es trifft wieder den GEZ-Beitrag.
GEZ-Rundfunkbeitrag vor Änderung: Das soll das Gericht entscheiden
Bislang gilt die Regelung, dass man den GEZ-Rundfunkbeitrag nicht von der Steuer absetzen kann. Lediglich in einigen Ausnahmefällen geht dies. Für die meisten Steuerzahler greifen diese Ausnahmen jedoch nicht. Ein Bürger gab seinen Rundfunkbeitrag in der Steuererklärung für 2024 als Ausgabe an. Das zuständige Finanzamt lehnte die angeführte Ausgabe jedoch ab.
Der Bund der Steuerzahler zog nun vor Gericht. Die Begründung: Bei der Ablehnung des GEZ-Beitrags als Ausgabe würde es sich um eine Ungleichbehandlung von Millionen Bürgern handeln. Bei den Beamten beispielsweise wird der Beitrag berücksichtigt. Bürgergeld-Empfänger und Bezieher von Grundsicherung sowie viele Studenten und Studentinnen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wer jedoch Steuern zahlt, muss den Beitrag quasi aus eigener Tasche bestreiten. Der Bund der Steuerzahler verweist zudem auf das Recht, dass Fernsehen und Rundfunk Teil des soziokulturellen Existenzminimums sind. Hat er bei der Klage Erfolg, könnte dies für Millionen Steuerzahler eine Erleichterung bedeuten.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bund der Steuerzahler, Rundfunkbeitrag.de, Vereinigte Lohnsteuerhilfe)














