Karlsruhe: Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe haben am 21. August 2019 bei Baden-Baden im Rahmen einer zollrechtlichen Routinekontrolle einen Pkw mit französischer Zulassung überprüft.
Die Insassen, ein Ehepaar aus Frankreich, gaben an, aus der Türkei zu kommen und keine verbotenen Waren von dort mitgebracht zu haben. Bei der weiteren Kontrolle des Pkws wurde auf dem Rücksitz unter Gepäck eine Box aufgefunden, in der sich bei näherem Hinsehen drei lebende griechische Landschildkröten befanden.
Das Ehepaar konnte keines der erforderlichen Einfuhrdokumente für die Tiere vorlegen. Daher wurden die Tiere sichergestellt und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Baden-Baden dem Reptilium in Landau übergeben.
Ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, das Bundesnaturschutzgesetz und die Abgabenordnung wurde eingeleitet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro festgesetzt und vor Ort erhoben.