Große Freude: Das ist erlaubt in Baden-Württemberg trotz Lockdown

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa) – Trotz des zuletzt hohen Besucherandrangs an verschneiten Ausflugszielen in Baden-Württemberg bleibt Langlaufen und Skifahren in dem Bundesland erlaubt.

Skihänge und Langlaufloipen dürfen auch während des Corona-Lockdowns genutzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie ein Sprecher des Landesgesundheitsministeriums am Mittwoch auf Anfrage erklärte.

So dürften Wintersportler keine gemeinsamen Umkleiden und Sanitäreinrichtungen nutzen und einander beim Langlaufen oder Skifahren nicht begegnen – es sei denn, sie gehören demselben Haushalt an oder sind maximal zu zweit unterwegs. Lifte müssen aber
geschlossen bleiben. Ausnahmen könne es dabei nur für den Profisport geben, hieß es. Das bedeutet, dass Hobby-Abfahrtsskiläufer die Hänge selbst erklimmen müssen. Zur Frage, ob Skiverleihe ganz normal öffnen können, äußerte sich der Sprecher nicht.

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Es komme beim Wintersport darauf an, dass das «Merkmal der Weitläufigkeit» gegeben sei, erklärte er. Dabei seien die Betreiber von Wintersportgebieten in der Pflicht, die Kapazitäten der Anlagen zu überprüfen und gegebenenfalls Zugangsbeschränkungen zu verhängen.

Aus Sorge vor neuen Corona-Infektionen hatte zuletzt die Stadt Villingen-Schwenningen angekündigt, in diesem Winter keine Loipen spuren lassen zu wollen, diese Entscheidung kurz darauf jedoch zurückgenommen.