
Ein spezieller Zuschuss für Bürgergeld-Empfänger schafft Abhilfe in teuren Zeiten. Ihn zu bekommen, wird künftig jedoch schwieriger. Das hat das Gericht entschieden – und damit ein Urteil gefällt, das viele Betroffene verärgern dürfte.
Es ist eine harte Entscheidung für Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln: Wer Bürgergeld bekommt, wird diesen Zuschuss künftig wohl nicht mehr ohne Weiteres erhalten.
Urteil: Bürgergeld-Empfängern steht dieser Zuschuss nicht immer zu
Immer mehr Bürgergeld-Empfänger ringen mit steigenden Kosten für den Lebensunterhalt. Zuletzt erhöhte sich der Leistungssatz zum 1. Januar 2024. Seither müssen Alleinstehende mit 563 Euro monatlich auskommen. Geld für teure Anschaffungen haben Betroffene nicht. Fällt ein Haushaltsgerät überraschend aus, wird es schnell kompliziert. In der Hoffnung auf Unterstützung wenden sich Bürgergeld-Haushalte schließlich an das zuständige Amt. Ein Urteil aus Kiel macht nun jedoch klar: Jobcenter sind nicht verpflichtet, alles extra zu zahlen.
Jobcenter wehrt sich gegen die Zahlung
Wer sich in einer besonderen Lebenslage befindet, kann beim zuständigen Jobcenter den sogenannten Mehrbedarfszuschuss beantragen. Das Extra-Geld schafft Abhilfe – zum Beispiel bei einer Schwangerschaft oder wenn chronisch Erkrankte auf eine spezielle Ernährung angewiesen sind. Ein Bürgergeldempfänger aus Kiel beantragte den Zuschuss, um sich eine neue Waschmaschine zu kaufen. Der Preis belief sich auf knapp 419 Euro. Diesen konnte er nicht aus dem Regelbedarf finanzieren. Das Jobcenter genehmigte ihm das Geld nicht, weil es sich nicht um einen Zuschuss im Rahmen einer Erstausstattung für die Wohnung handelte.
Das ließ er nicht auf sich sitzen – und das Sozialgericht Kiel gab ihm zunächst recht. Die Behörde bestand darauf, dass der Kläger die Kosten aus dem Regelbedarf decken müsse, und legte Berufung ein. Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein kassierte das Urteil schließlich. Jobcenter müssen demnach nicht für Ersatzanschaffungen wie eine Waschmaschine zahlen. Tipp für Betroffene: Zunächst kann ein Darlehen beantragt werden. Auch hilft es, Gebrauchtes zu kaufen, weil die Anschaffungskosten niedriger ausfallen. Bei Bedarf sollten Betroffene ihren Bescheid zudem kostenlos prüfen lassen, etwa durch einen Sozialverband. Unter bestimmten Umständen greift eine Härtefallregelung.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht)














