
Dieser Zuschuss ist ein großer Geldregen für Beschäftigte. Einige profitieren von über 1.600 Euro, die zusätzlich zum normalen Einkommen aufs Konto fließen. Wer sich freuen darf ‒ und wer oftmals keinen Cent sieht.
Nicht alle erhalten dieses Geld. Wenn es fließt, stellt es eine große Erleichterung dar. In einer Branche sind rund 1.600 Euro möglich.
Wichtige Zahlung für Beschäftigte ‒ nicht alle bekommen sie
Um besser bezahlt zu werden, kommt für viele Deutsche ein Job außerhalb Deutschlands infrage. Das hat eine Umfrage der Jobbörse Indeed ergeben. Demnach könnten sich über 60 Prozent der Befragten vorstellen, einer Stelle im Ausland nachzugehen ‒ auch zur Erhöhung der eigenen Lebensqualität. Um Arbeitnehmer an den Betrieb zu binden, müssen Arbeitgeber zunehmend kreativ werden. Eine Möglichkeit ist die Auszahlung von Sonderzahlungen. Dazu zählen etwa Weihnachts- und Urlaubsgeld. Weil das Reisen teurer geworden ist, stellt die Zahlung für viele einen wichtigen Bonus dar. Klar ist auch: Wer in einem tarifgebundenen Betrieb tätig ist, darf sich im Vergleich oft über ein höheres Urlaubsgeld freuen.
Großer Geldregen: Dieser Zuschuss zum Lohn bringt Erleichterung
Wie dem Tarifregister NRW zu entnehmen ist, bekommen Beschäftigte im Einzelhandel 1.610 Euro Urlaubsgeld. In der Brot- und Backwarenindustrie gibt es 115 Prozent des monatlichen Einkommens als Zuschuss zum Urlaub. In der Papierindustrie fließen 1.200 Euro. Auch der Zeitpunkt der Auszahlung spielt für viele eine wichtige Rolle. Üblicherweise erfolgt die Überweisung in den Monaten Mai, Juni oder Juli. Auf diese Weise ist es Beschäftigten möglich, das Geld pünktlich zur Hauptreisezeit im Sommer auf dem Konto zu haben.
Ob in Betrieben ohne Tarifbindung Urlaubsgeld fließt, hängt vom Arbeitgeber ab. Die genauen Regelungen entnimmt man dem Vertrag. Demnach gehen viele Arbeitnehmer in Deutschland schlichtweg leer aus. Minijobber haben ‒ unter bestimmten Umständen ‒ Anspruch auf den Zuschuss zum Lohn. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz dürfen Arbeitgeber diese nicht schlechter stellen als Vollzeitkräfte. Zahlt der Chef ihnen Urlaubsgeld, steht es demnach auch geringfügig Beschäftigten zu.
(Quellen: Arbeitsministerium NRW, Tarifregister NRW, Statistisches Bundesamt)














