Neben dem monatlichen Bürgergeld bekommen arbeitslose Menschen obendrein die Wohnungsrenovierung bezahlt. Die Regelung, die Bürgergeld-Empfängern eine willkommene Entlastung bringt, sorgt bei einigen berufstätigen Bürgern allerdings für Unmut.
Während der eine Teil der Bevölkerung fünf Tage die Woche arbeiten geht und sich trotzdem keine Schönheitsreparaturen leisten kann, jubelt der andere Teil. Denn als Arbeitsloser bekommt man die Wohnungsrenovierung einfach vom Staat bezahlt. Vielen stellen sich da Fragen der Gerechtigkeit.
Das Bürgergeld speist sich aus etlichen Vorteilen, die die meisten gar nicht kennen
Die meisten Menschen, die hart für ihren Lebensunterhalt arbeiten, fühlen sich von solch einer Regel benachteiligt. Denn in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten träumen viele nur von einer Renovierung ihrer eigenen vier Wände – doch bleibt das kaum noch stemmbar. Warum also bezahlt man Arbeitslosen ihre Wohnungsrenovierung? Was viele nicht wissen: Bürgergeld-Empfänger profitieren neben der finanziellen Unterstützung vom Staat sowieso schon von vielen weiteren Vorteilen. Zum Beispiel können sie sich über Zuschüsse für Umzugskosten freuen oder bekommen Unterstützung bei den Kosten für die Kinderbetreuung. Und in bestimmten Fällen bezahlt das Amt sogar die Wohnungsrenovierung für arbeitslose Menschen.
Zweifelsohne kann man da als Bürgergeld-Empfänger jubeln. Doch für viele Berufstätige wirkt diese Regelung etwas unverständlich. Warum zahlt der Staat für die Renovierung von Arbeitslosenwohnungen, wenn doch schon die eigenen finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind? Der Grund: Wenn die Renovierung notwendig ist, wie etwa bei einem Umzug, übernehmen die Sozialämter die Materialkosten. Mieter, die aufgrund eines Umzugs ihre Wohnung renovieren müssen, sind in der Regel dafür verantwortlich. Fehlt es an den finanziellen Mitteln, hilft das Sozialamt, indem es die tatsächlichen Kosten für Materialien übernimmt – allerdings keine Handwerkerkosten.
Neid und Unverständnis: Viele Berufstätige fühlen sich benachteiligt
Natürlich bedeutet das nicht, dass der Staat ausnahmslos allen Arbeitslosen eine vollständige Wohnungsrenovierung bezahlt. Die Renovierung muss also notwendig sein und die Hilfen greifen nur, wenn das Sozialamt sie genehmigt. Dennoch ist dies eine Entlastung für viele Bürgergeld-Empfänger, die sich solche Ausgaben sonst nicht leisten könnten. Es bleibt jedoch absolut nachvollziehbar, wenn arbeitenden Menschen das alles als ungerecht wahrnehmen. Gerade in diesen Zeiten tut sich fast jeder schwer, solche Kosten selbst zu tragen. Hinzu kommt, dass zu hohe Ausgaben nicht erst bei der Renovierung anfangen. Viele ganz alltägliche Lebensmittel sind jetzt so teuer wie noch nie.