
Millionen Haushalte werden ab 18. November vor eine technische Herausforderung gestellt: Das ZDF schaltet SD ab – wer jetzt nicht auf HD umrüstet, schaut in die Röhre!
Ab dem 18. November 2025 läuft beim ZDF vieles nur noch in HD – doch für viele Haushalte bedeutet das: neue Technik oder Fernseher!
Alte Fernseher vor dem Aus: SD-Abschaltung trifft Millionen
Ab dem 18. November 2025 heißt es für fünf ZDF-Sender: HD oder nichts! Das Mainzer Programmhaus stellt die Ausstrahlung in Standard-Definition (SD) ein. Betroffen sind das Hauptprogramm ZDF, die Spartensender ZDFinfo und ZDFneo sowie die Gemeinschaftsprogramme 3sat und KiKA. Wer noch ältere Technik nutzt, muss handeln – sonst fällt der Empfang weg.
Laut dem ASTRA TV-Monitor 2024 können etwa 2,5 Millionen Haushalte in Deutschland noch kein HD-TV empfangen. Besonders Satelliten-Zuschauer mit älteren Receivern oder Fernsehern ohne HD-Funktion sind betroffen. Kabelkunden sollten ebenfalls aufpassen: Mehrere Netzbetreiber planen zeitgleich die SD-Abschaltung. Um zu prüfen, ob der Fernseher HD-fähig ist, genügt ein Blick in die Senderliste. Wird der Zusatz „HD“ angezeigt, bleibt alles wie gewohnt. Fehlt der Hinweis, ist ein technisches Upgrade nötig.
Receiver oder neuer Fernseher? So bleibt das Programm empfangbar
Wer noch einen alten Fernseher besitzt, muss wahrscheinlich einen externen HD-Receiver anschaffen. Laut Verbraucherzentrale beginnen die Preise bei etwa dreißig Euro. Selbst Röhrenfernseher könnte man so fit für die Zukunft machen. Experten raten aber, langfristig über den Kauf eines neuen Geräts nachzudenken, das HD bereits integriert hat – auch wegen der besseren Energieeffizienz. Für Hotels, Krankenhäuser und Pflegeheime wird die Umstellung besonders knifflig, da hier oft noch ältere Geräte im Einsatz sind. Die SD-Sender wurden bereits umbenannt: ZDF SD, ZDFinfo SD, ZDFneo SD, 3sat SD und KiKA SD – ein klarer Hinweis für Technik-Muffel.
Trotz des Sparpakets beim ZDF bleibt der Rundfunkbeitrag zunächst bei 18,36 Euro monatlich. Eine geplante Erhöhung wurde abgelehnt, was ARD und ZDF verärgert. Sie klagen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht. Befreiungen gibt es jedoch für Studierende, die BAföG erhalten, für Bürgergeldempfänger, sowie für Haushalte mit besonderen wirtschaftlichen Härten oder bereits gezahltem Beitrag in einer Wohngemeinschaft.














