Grünes Licht: 1.500 Euro Zuschuss kommt für Millionen Bürger

Die Hand einer Person, die mehrere 100-Euro-Scheine hält. Die vielen grünen Scheine, die auf einem braunen Tisch aufliegen, sind zu einem breiten, gleichmäßigen Fächer geformt.
Symbolbild © istockphoto/JARAMA

Über 1.500 Euro Zuschuss gibt es 2025 für die Bürger, die folgende Voraussetzungen erfüllen. Das dringend benötigte Geld darf für spezielle Zwecke eingesetzt werden. Wer Anspruch hat, sollte die Gelegenheit ergreifen, um sich finanziell zu entlasten. 

Eine besondere Unterstützungsleistung, die im neuen Jahr höher ausfällt, sorgt für Entlastung. Es gibt allerdings einige Bedingungen, um das Geld zu bekommen. Wer sie erfüllt, freut sich auf über 1.500 Euro.

Über 1.500 Euro Zuschuss: Diesen Bürgern steht das Geld zu

Ob Wohngeld oder Kindergeld, auf viele Leistungen sind Familien in Deutschland dringend angewiesen. Auch Pflegebedürftige haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Die Zahl der Fälle steigt jährlich an. Doch einen Platz im Pflegeheim kann sich nicht jeder leisten. Wer Angehörige um Mithilfe bittet oder auf sie angewiesen ist, um im häuslichen Umfeld verbleiben zu können, hat nun einen größeren Spielraum, um Pflegende zu entlasten.

Bisher haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag gehabt, der sich monatlich auf 125 Euro belief. Jetzt fällt er höher aus, denn er wurde auf 131 Euro angehoben. Den Betrag dürfen Berechtigte für einige spezielle Zwecke einsetzen. Dazu gehört unter anderem auch eine Kurzzeitpflege. Die Leistung hat zum Ziel, Personen ‒ zum Beispiel Verwandte ‒ zu entlasten, welche Bedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 pflegen. Voraussetzung ist demnach der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Jährlich können dann insgesamt über 1.500 Euro Zuschuss gezahlt werden.

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Wichtig: Das sollten Anspruchsberechtigte wissen

Wenn man das Budget nicht ausgibt oder etwas übrig behält, verfällt der Zuschuss nicht. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, den restlichen Teil in den nächsten Monat zu übertragen. Wenn das Budget noch nicht benötigt wird, gibt es auch die Option, es anzusparen. Dann kann man es bis zum 30. Juni des Folgejahres ausgeben. Der Entlastungsbetrag wird Anspruchsberechtigten jedoch nicht im Voraus zur Verfügung gestellt. Zunächst findet die Finanzierung aus eigener Tasche statt. Danach reicht man die Nachweise ein, um den Erstattungsbetrag zu erhalten. Deshalb ist es wichtig, alle Belege für die Pflegekasse sorgfältig aufzubewahren.