Lange herrschte Unklarheit. Nach der großen Reform der Grundsteuer wird langsam klar, in welchen Bundesländern die Steuerlast zuerst festgelegt wird. Eine Zusammenfassung der aktuellen Lage.
Die Reform zur Grundsteuer wurde vor langer Zeit beschlossen, damals gab es noch nicht einmal Corona: Das war am 18. Oktober 2019. In Kraft treten werden die neuen Regelungen für Eigentümer allerdings erst in naher Zukunft: Am 1. Januar 2025 ist es dann so weit. Aber wie sehen diese Veränderungen aus? Die wichtigste Frage für die Eigentümer lautet natürlich: Wie hoch wird ihre Steuerlast ausfallen? Langsam kommt Licht ins Dunkel der neuen Grundsteuer, und die Bürger der ersten Bundesländer können sich auf den Wechsel einstellen und sich dementsprechend finanziell orientieren. Welche Länder sind das?
Unbekannte Steuerlast
Grundsteuer müssen Eigentümer von Grundstücken und Immobilien an die örtliche Regierung beziehungsweise Gemeinde zahlen. Die jeweilige Kommune bezieht diese für die Finanzierung von Dienstleistungen und Infrastrukturen. Die Höhe der Grundsteuer bezieht sich meistens auf den Wert des Grundstücks oder der Immobilie. Diese fällt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. Die Reform von 2019, die 2025 in Kraft treten wird, versucht, die Steuergelder der Eigentümer gerechter zu verteilen. Dadurch ändert sich einiges, weshalb sich die Eigentümer in den meisten Bundesländern immer noch nicht ihrer künftigen Steuerlast bewusst sind. Jetzt steht aber fest: Folgende Bundesländer werden zuerst Bescheid wissen.
Im Dschungel der Bürokratie
Obwohl alle Immobilien-Eigentümer ihre Steuererklärung bereits einreichen mussten, hatte man sie bislang nicht über ihre Steuerlast aufgeklärt. Sonderregelungen und die Bürokratie von sechzehn verschiedenen Bundesländern sind daran nicht ganz unschuldig. Außerdem ist vorgegeben, dass die Kommunen ihren Hebesatz sogar erst im kommenden Jahr verlautbaren müssen. “Aufkommensneutral” soll dieser aber in jedem Fall sein. Das bedeutet, dass die Kommunen nicht übermäßig viel von den Eigentümern verlangen dürfen.
Die meisten halten sich bedeckt
Bislang sind es noch nicht viele Bundesländer, die sich offiziell zur Transparenz verpflichtet haben. Nur Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben deutlich gemacht, dass sie Hebesatz-Empfehlungen aussprechen wollen. Somit können die Eigentümer anhand dieser Empfehlungen nachrechnen, ob die von den Kommunen erhobenen Steuern dann auch “aufkommensneutral” sein werden. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hingegen halten sich so lange wie möglich bedeckt. Die übrigen Bundesländer denken darüber nach, die Hebesätze öffentlich zu machen. Bereit, sich zu verpflichten, sind sie aber noch nicht. Es ist und bleibt ein bürokratisches Chaos, in dem einem wohl nichts anderes übrig bleibt, als Geduld zu bewahren. Wir wünschen allen Eigentümern viel Glück.