Ab Januar 2025 müssen sich fast alle Bürger in Deutschland auf verschiedene Neuregelungen und veränderte Gesetze gefasst machen. Diese betreffen sowohl Auto- und Bahnfahrer als auch Familien und Arbeitnehmer.
Der Jahreswechsel steht bevor ‒ und damit auch diverse gesetzliche Veränderungen, die viele Menschen betreffen. Einige Maßnahmen sorgen für große Ernüchterung. Aber es gibt auch gute Nachrichten.
Ab Januar 2025: Diese Veränderungen kommen auf Bürger zu
Das neue Jahr hält einige Veränderungen bereit. So zum Beispiel beim Deutschlandticket: Ab 2025 zahlen Ticketnutzer 9 Euro mehr. Damit steigt der Preis für das monatliche Abonnement von 49 Euro auf 58 Euro an. Stimmen Ticketinhaber der Preiserhöhung nicht zu, wird der Vertrag zum Ende des Jahres gekündigt. Doch nicht nur Bus- und Bahnfahrer, sondern auch Autofahrer müssen sich auf einige Änderungen gefasst machen. Sofern man noch einen grauen oder rosa Papierführerschein besitzt, muss man sich schleunigst um einen Umtausch gegen den Führerschein in Scheckkartenformat kümmern. Die Frist endet am 19. Januar 2025.
Auch bei der Müllentsorgung müssen Bürger in Deutschland künftig besser aufpassen. Laut EU-Richtlinie werden alte Textilien ab Januar nicht mehr über den Restmüll entsorgt, sondern in die Altkleidersammlung gegeben. So will man die Kreislaufwirtschaft optimieren und mehr recyceln. Ab Mai 2025 gibt es zudem neue Regelungen für Biotonnen. Der Kunst- und Fremdstoffgehalt im Biomüll darf sich auf höchstens 1,0 Prozent belaufen. Andernfalls droht ein Bußgeld. Aber es gibt nicht nur strengere Regelungen, sondern auch gute Nachrichten für die Menschen in Deutschland.
Änderungen für Familien und Arbeitnehmer ab Januar 2025
Im neuen Jahr können Kosten für die Kinderbetreuung zu 80 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Die Grenze belief sich bisher auf 67 Prozent. Dazu zählen etwa die Kosten, die für eine Tagesmutter anfallen oder die Eltern für den Kindergarten zahlen. Außerdem wird auch der Grundsteuerfreibetrag erhöht. Dieser steigt von 11.784 Euro auf 12.084 Euro und damit um insgesamt 300 Euro. Bald erhöht sich zudem der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer. Statt 12,41 Euro verdienen Beschäftigte dann 12,82 Euro brutto. Die Erhöhung beläuft sich damit auf 41 Cent.