Hammer-Entscheidung: Verfassungsgericht in Karlsruhe weist Eilantrag zurück

Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe-Insider: Arbeitsschutzkontrollgesetz kann in Kraft treten.

Mehrere Anträge wurden abgewiesen.

Die Fleischindustrie darf sich warm anziehen. Das neue Kontrollgesetz ist ab 1.01.2021 in Kraft.

Viele Händler und Fleischbetriebe wollten mit Eilanträgen den beginn des Gesetzes verschieben oder sogar ganz rückgängig machen.

Dies wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch zurück. Es könne mit den teilweise schlimmen Zuständen nicht so weitergehen.

Die neuen regeln verbieten den Fleischbetrieben den Einsatz von Fremdpersonal auf Grundlage von Werkverträgen, wie sie bislang üblich waren.

Des Weiteren ist die Beschäftigung von Leiharbeitern unter besonderen Bedingungen nur noch für drei Jahre gültig.

Mehrere Betriebe hatten gegen diese schärfere Regelung Eilanträge gestellt, die vom Verwaltungsgericht allerdings abgeschmettert wurden.

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Somit haben die bislang mit Werkverträgen ausgestatteten Arbeiter aus anderen Ländern bessere Bedingungen wie beispielsweise den Mindestlohn und menschenwürdige Unterkünfte.