Hammer-Urteil aus Karlsruhe für alle Mieter in Deutschland

Symbolbild

Karlsruhe (dpa) – Bei der Betriebskostenabrechnung müssen Vermieter ihren Mietern auch Zahlungsbelege zeigen und nicht nur Rechnungen.

Mit Hilfe dieser Belege könne der Mieter die Berechtigung der Beträge überprüfen, die er zahlen soll, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VIII ZR 118/19) in Karlsruhe.

So könne der Mieter zum Beispiel sehen, ob der Vermieter die Rechnungsbeträge so wie in der Abrechnung ausgewiesen beglichen habe – und nicht etwa Kürzungen vorgenommen oder von Preisnachlässen profitiert habe. Auch sei die Belegeinsicht dafür gedacht, mögliche Versehen bei der Abrechnung zu entdecken.

Der achte Zivilsenat des BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Berlin, das einem Mieter Recht gegeben hatte. Dieser hatte eine Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 in Höhe von mehr als 1000 Euro verweigert, weil die Vermieterin nicht
auch die Zahlungsbelege offenlegen wollte. Diese hatte daraufhin Revision beantragt, die der BGH mit dem Urteil vom 9. Dezember zurückwies.

Lesen Sie auch
500 Arbeiter bangen: Deutsches Unternehmen meldet Insolvenz an