Hammer-Urteil aus Karlsruhe: Strengere Regeln für Schlachthöfe!

Symbolbild

Karlsruhe-Insider (dpa) – Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie kann wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch mehrere Eilanträge ab. Eine ausführliche Begründung werde nachgereicht, hieß es weiter (Az.: 1 BvQ 152/20 u.a.).

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll vor allem Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen verhindern.

Kritiker halten es für verfassungswidrig, unter anderem weil es sich nur auf eine Branche beziehe und der Anteil der Zeitarbeitnehmer sehr klein sei. Die aus Datenschutzgründen nicht namentlich genannten Beschwerdeführer vertraten gegenüber dem obersten deutschen Gericht die Ansicht, sie müssten durch das Gesetz nicht wieder gut zu machende Nachteile erleiden. Dem folgten die Richter nicht.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Entscheidung. «Endlich ist Schluss mit den undurchsichtigen Firmenkonstruktionen und der organisierten Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie», erklärte er. «Die Botschaft des heutigen Tages ist klar: In Deutschland ist Ausbeutung kein Geschäftsmodell.» Anja Piel aus dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) sagte, der Gesetzgeber müsse verhindern, dass das Lohngefälle in Europa aus Profitgier ausgenutzt werde. «Dass das Gesetz zum 1. Januar kommt, ist ein gutes Signal an die Beschäftigten in der Fleischindustrie für das kommende Jahr.»

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Aus Sicht des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen hingegen sind die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden noch offen. «Die auch von uns aufgeworfenen komplexen juristischen Verfassungsfragen werden nun mit der gebotenen Sorgfalt im Hauptsacheverfahren zu prüfen sein», teilte Hauptgeschäftsführer Werner Stolz mit. Die Zeitarbeitsunternehmen hätten noch eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 1. April 2021. Der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie wollte sich nicht äußern, weil die Eilanträge vor allem von Zeitarbeitsfirmen gekommen seien. Vom Verband der Fleischwirtschaft gab es keine Stellungnahme.

Bundestag und Bundesrat hatten kurz vor Weihnachten die strengeren Vorschriften für die Fleischindustrie als Reaktion auf massenhafte Corona-Fälle in Schlachthöfen beschlossen.