Hauskauf: Bürgergeld-Empfänger erhalten nächste Erleichterung

Eine große und imposante Villa ist in der Nacht beleuchtet. Ein großer Pool vor der Villa lädt zum Schwimmen ein. Es ist auf den ersten Blick zu erkennen, dass dieses Anwesen sehr kostspielig ist und nur für sehr reiche Menschen bezahlbar ist.
Symbolbild © istockphoto/Korisbo

Bei dieser Nachricht mag man sich verwundert die Augen reiben, doch Bürgergeld-Empfänger erhalten die nächste Erleichterung, wie ein aktuelles Beispiel jetzt tatsächlich zeigt. Dabei geht es um nichts anderes als den Hauskauf.

Ein Haus zu kaufen und gleichzeitig Bürgergeld zu beziehen, scheint für so manchen Bürgergeld-Empfänger ein Traum zu sein. Für Bürgergeld-Empfänger gibt es diesbezüglich aber tatsächlich eine Erleichterung.

Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung – Bürgergeld-Empfänger stehen vor einer wichtigen Frage

Der Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland dürfte bekannt sein, dass das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft und die Heizung übernimmt, wenn sie in einem angemessenen Rahmen liegen. Natürlich orientiert sich die Höhe der Miete zum Beispiel an den örtlichen Gegebenheiten und Mietpreisen. So bekommt man in München als Leistungsempfänger vom Jobcenter eine höhere Miete bewilligt als beispielsweise für eine sehr ländlich gelegene Wohnung in einer günstigeren Region. Bei den hohen Mieten fragt sich sicherlich so mancher Bürgergeld-Empfänger, ob man sich dann nicht lieber ein Eigenheim leistet. Gerade dann, wenn die monatlichen Raten hierfür billiger wären als die Zahlung an den Vermieter.

Bürgergeld-Empfänger und Hauskauf: Steuerzahler gehen sicherlich auf die Barrikaden

Diese Frage stellte sich auch einem Ehepaar aus Rostock, das viele Fernseh-Zuschauer wohl aus der Serie “Hartz und Herzlich” kennen. Die Sendung begleitet die sechsfache Mutter Sandra und ihren Ehemann Tino sowie die Kinder schon seit Jahren mit der Kamera. Sandra erzählt in der Serie, dass sie auf die Genehmigung eines Bankkredites warten, um endlich ins lang ersehnte Eigenheim ziehen zu können. Sie rechnet dem Zuschauer sogar vor, dass die monatliche Kreditrate um ca. 50 Euro geringer sei als die derzeitige Miete pro Monat. Als die Bestätigung vom Arbeitgeber ihres Ehemannes kam, dass letzterer weiterhin bei der Sicherheitsfirma arbeiten werde, ging diese direkt an die zuständige Bank. Diese bewilligte den Kredit.

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Wer diese Nachricht hört, dürfte wohl auf die Barrikaden gehen. Wieso soll man als arbeitender Steuerzahler den Hauskredit für Bürgergeld-Empfänger zahlen, wenn man selbst kaum einen Kredit bekommt oder sogar abgelehnt wurde? Doch hier können wir Entwarnung geben. Denn das Ehepaar bekommt kein Bürgergeld mehr, da der Ehemann arbeitet. Zudem wollen auch Sandra und ihre Teenie-Tochter Jasmin in der neuen Heimat arbeiten gehen. Das Jobcenter hat ebenfalls eine eindeutige Regelung: Natürlich bezahlt man Bürgergeld-Empfängern keinen Hauskredit. Wer bereits ein Eigenheim besitzt und Bürgergeld beantragen muss, dem bezahlt das Amt die Nebenkosten. Natürlich auch hier unter der Voraussetzung, dass diese eine angemessene Höhe haben.