Heizung wird günstiger: So viel Geld gibt der Staat dazu

Die Hand einer nicht zu erkennenden Person hält mehrere Euro-Scheine neben ein Heizungsthermostat. Bei den Scheinen handelt es sich um einen 50-Euro-Schein, zwei 20-Euro-Scheine, einen 10-Euro-Schein und einen 5-Euro-Schein. Die Heizung ist voll aufgedreht.
Symbolbild © imago/CHROMORANGE

In Deutschland ist Energie teuer geworden und viele Menschen müssen deshalb sparen. Nun sollen aber Heizungen günstiger werden und der Staat gibt bald sogar einen Ersatzzuschuss an Geld dazu. 

Um den hohen Preisen auf dem internationalen und heimischen Markt was entgegenzusetzen, hat die Regierung sich etwas einfallen lassen. Heizungen bezuschusst der deutsche Staat weiterhin, doch neue Regeln verändern diese Zuschüsse und machen den richtigen Antrag wichtiger denn je.

Heizungs-Förderung 2026: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Wer seine alte Heizung ersetzen möchte, schaut derzeit genau auf die Förderbedingungen. Auch eine moderne Pelletanlage kann grundsätzlich bezuschusst werden. Seit Juli 2026 gelten allerdings neue Regeln, weshalb ältere Ratgeber teilweise nicht mehr stimmen. Die Heizungs-Förderung für private Wohngebäude läuft über die KfW. Bei Biomasseheizungen wie Pelletanlagen beträgt die Basisförderung 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für ein Einfamilienhaus werden dabei höchstens 28.000 Euro berücksichtigt.

Interessant wird es bei selbst genutzten Immobilien. Wer eine alte, funktionsfähige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder bestimmte Gasheizung ersetzt, kann bis Ende Januar 2027 zusätzlich 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus erhalten. Danach sinkt dieser Zuschlag schrittweise. Und auch das Haushaltseinkommen spielt inzwischen eine größere Rolle. Bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro sind für Selbstnutzer bis zu 40 Prozent Einkommensbonus möglich. Bei höheren Einkommen gelten abgestufte Sätze. Für Familien mit minderjährigen Kindern wird die Einkommensgrenze zusätzlich angehoben.

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Diese Zuschüsse sind jetzt entscheidend

Die maximale Förderung kann je nach persönlicher Situation bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen. Bei 28.000 Euro ansetzbaren Kosten wären theoretisch bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich. Wichtig ist dabei eine Änderung vom 21. Juli 2026: Der bisherige Emissionsminderungszuschlag für besonders emissionsarme Biomasseanlagen schaffte der Staat ab. Auch der frühere Effizienzbonus gehört nicht mehr zum aktuellen Modell.

Bei der Antragstellung ist besondere Vorsicht gefragt. Die KfW verlangt einen festgelegten Förderablauf und entsprechende Unterlagen. Nach der Umsetzung müssen unter anderem Rechnungen und eine Bestätigung über die Durchführung eingereicht werden. Wer eine Pelletheizung plant, sollte deshalb zuerst die Förderfähigkeit klären und die aktuelle KfW-Förderung prüfen. Entscheidend ist nicht nur, welche Heizung eingebaut wird, sondern auch, wer sie nutzt, wie hoch das Einkommen ist und wann der Antrag gestellt wird.

(Quellen: KfW, Bundeswirtschaftsministerium, BAFA)