
Die Hellweg-Kette musste Insolvenz anmelden, was weitere Folgen für die Kunden haben dürfte. Denn diese Pleite zog mehrere weitere nach sich. Die Geschäftsführung verfolgt einen genauen Plan.
Für die Kunden könnte die Insolvenz der Baumarktkette Hellweg weitere Folgen haben. Die Geschäftsführung stellt sich auf eine herausfordernde Zeit ein.
Eine Pleite nach der anderen: Hellweg GmbH und Töchter in Insolvenz
Die Zeit, in der Baumärkte und Gartencenter ein Umsatzhoch erlebten, ist schon seit Jahren vorbei. Während die Branche 2022 und 2023 einen echten Boom erlebte, geht es seit Jahren wieder bergab. Mitte Juni meldete die Hellweg GmbH Insolvenz an. Und dann ging es Schlag auf Schlag. Auch die Tochtergesellschaften BayWa Bau- und Gartenmärkte, das Gartencenter Augsburg sowie die Tochtergesellschaft Hellweg Österreich haben wenige Tage später Insolvenz angemeldet.
Zurecht fragen sich die Kunden, wie es nun weitergeht? Wird es in Zukunft auch kein Hellweg mehr geben? Dieses Schicksal ereilte schon andere Baumärkte und Gartencenter. Im Fall Hellweg zeigt man sich jedoch vorsichtig optimistisch.
Folgen für die Kunden von Hellweg: So soll es weitergehen
Derzeit bleiben alle Filialen der Muttergesellschaft sowie der Tochtergesellschaften offen. Die Mitarbeiter gehen ihren Jobs wie gewohnt nach und erhalten für die nächsten drei Monate ihre Löhne und Gehälter aus dem Insolvenzgeld.
In der Zwischenzeit gibt es für die Geschäftsführungen viel zu tun. Denn sie wollen im Hintergrund die einzelnen Gesellschaften neu strukturieren und wettbewerbsfähig für die Zukunft machen. Gleichzeitig sucht man nach neuen Investoren, damit Hellweg und die anderen Gesellschaften erfolgreich in die Zukunft gehen können. Da die Anträge auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt worden sind, bleiben die Geschäftsführer der einzelnen Unternehmen frei und unabhängig in ihren Entscheidungen. Ihnen steht ein Insolvenzberater zur Seite, um die notwendigen Schritte abwägen und umsetzen zu können. Man zeigt sich bei der Investorensuche derzeit noch optimistisch. Für die Kunden ändert sich deshalb erst einmal gar nichts.
(Quellen: Hellweg, Amtsgericht Essen, Bundesagentur für Arbeit)














